Sa

16

Okt

2010

Notfall in der ARGE Glauchau abgelehnt

Die ARGE Glauchau war in den meisten Fällen bemüht den ALG II-Berechtigten, wenn sie mit Beistand um Hilfe ersuchten, diese auch möglich zu machen. Am Donnerstag war das positive Bild was die ARGE Glauchau gegenüber den anderen ARGEn im Chemnitzer Land u. Zwickauer Land bisher hatte, verschwunden.

Mit einer jungen Frau die uns um Beistand gebeten hatte, weil Sie keinen Cent mehr in der Tasche hatte, ersuchten wir um Hilfe. Zum besseren Verstehen, die junge Frau ist in der Zweitausbildung, bekommt im Moment nur Ausbildungsgeld und der Freund mit dem Sie zusammen lebt bekommt ALG II hat aber z. Z. eine Sanktion. Beide haben also für Miete, Lebensmittel und andere Kosten, Fahrgeld zur Ausbildung kommt hinzu, ein Minus in der Kasse. Dazu kommt noch, dass die beantragte BAB abgelehnt wurde.

 

Unter diesen Voraussetzungen sprachen wir dann in der ARGE Leistungsabteilung vor. Erschreckender Weise mussten wir feststellen, dass in dem Fall nichts getan werden wollte. Aus den Gesprächen war zu entnehmen, dass in dieser Angelegenheit die Chefin der Abteilung die Entscheidungen fällt und diese war in Urlaub. Unsere junge Frau hatte auch schon Termine bei Frau Fleischmann (Chefin der Leistungsabteilung) gehabt, bei denen es auch zu keiner entscheidenden Hilfe kam. Bei der Bitte um ein Darlehen gab es auch ein Nein, es wurde auf Ausbildungsgeld und Kindergeld verwiesen, letzteres muss aber wegen eines Fehlers der Kindergeldkasse in den Monaten Oktober u. November vorerst zurückgezahlt werden. Mit dem Verweis auf andere beantragte Beihilfen, die aber noch nicht fließen, kann sich die um Hilfe ersuchte ARGE nicht heraus reden.

 

Ob nun BAB, Kindergeld, Ausbildungsgeld o. ä., es ist kein Geld da. Es lag hier ein Notfall vor und da erwarten wir, dass geholfen wird und nicht, dass sich die Sachbearbeiterinnen Frau Pabst und Frau Herold hinter der Chefin verstecken. Vor allem Frau Pabst ist uns als engagierte Teamleitern bekannt, umso unverständlicher dieses Vorgehen. Es macht uns mehr als Betroffen, wenn ohne ein Anzeichen von Hilfe der Mensch einfach stehen gelassen wird.

 

M. Madaus

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Kommentare: 15

  • #1

    Ali-Gegenwinds größter Fan (Montag, 18 Oktober 2010 16:37)

    Lügen haben kurze Beine. Diese Frau bekommt das, was ihr gesetzlich zusteht. Ein Hinweis für Ali-Gegenwind: sie winden sich doch nur,weil sie diesmal nichts durchbringen konnten -> man könnte meinen sie wollen Unruhe stiften. Bei weiteren Beschwerden bitte an das gesetzgebende Misiterium wenden. Dann können solche Sachverhalte auf einer ordentlichen Basis geklärt werden, ohne dass Personen in den Dreck gezogen werden. Der Staat macht die Gesetze, nicht die Arge!(bitte bedenken)

  • #2

    Jule (Montag, 18 Oktober 2010 23:05)

    An den Fan,
    Der zuerst angegangene Leistungsträger hat vorläufige Leistungen zu erbringen, wenn der
    Berechtigte diese beantragt, und zwar spätestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags §43 Abs. 1 S. 2 SGB I
    Die Behörde/Leistungsträger kann wenn andere Leistungen beantragt sind u. bewilligt werden, diese dann mit dem jeweiligen Leistungsträger verrechnen. Soweit mir Mitglieder von Gegenwind bekannt sind und auch im Kommentar, wird keiner durch den Dreck gezogen!
    Wenn dem so wäre, würde doch keine Mitarbeiterin als ansonsten engagiert bewertet werden.

  • #3

    ali-gegenwind (Dienstag, 19 Oktober 2010 10:56)

    Zuerst einmal möchte ich mich bedanken, dass offensichtlich einer der angesprochenen Personen sich an der Kommentierung eines Artikels beteiligt. Wenn es so offensichtlich ist, wäre es schön, beim nächsten Mal auch zu seiner Meinung zu stehen und seinen eigenen Namen zu verwenden. Soviel Rückgrat sollte man schon haben, schließlich agieren wir auch nicht anonym. Das man sich durch den Dreck gezogen fühlt kann ich so nicht nachvollziehen.

    Wie Vorposterin Jule richtig dargelegt hat, ist die ARGE als zuerst Angesprochener zuständig. Schließlich heißt es auch Grundsicherung. Wenn Sie die Gesetze ins Spiel bringen, dann muss man sagen, dass die ARGEn generell ein Problem mit den Gesetzen haben. Sie haben da nämlich eine sehr eigenwillige Auslegung selbiger. Diese Auslegung verstehen selbst die Sozialrichter nicht ganz. Wie sonst sollte man sich dann die massenhaft gewonnenen Prozesse erklären. Hier spielen bei Ihnen wahrscheinlich die alltägliche Propaganda und der Druck des Arbeitgebers eine entscheidende Rolle bei der Meinungsbildung. Da wäre eine allumfassende Informierung und einmal selbst Denken ein probates Mittel dagegen.

    Eigentlich zeigt der Kommentar, dass was wir von Gegenwind selbst von Geschäftsführern zu hören bekommen. Wir machen hier nur unsere Arbeit. Auf diese Position kann man sich aber nicht bequemerweise zurückziehen. Der Schaden, der bei den Menschen angerichtet wird und sich auch gesellschaftlich niederschlägt ist enorm. Und auch gerade deshalb trägt man auch bei seiner Arbeit eine persönliche Verantwortung und kann sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, dass einem das alles nichts angeht. Niemand zwingt Sie eine solche „Arbeit“ zu tun und nach neolieberaler Lehre ist ja auch genug Arbeit vorhanden. Also wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann arbeiten Sie etwas anderes oder Sie tragen auch die Mitverantwortung für Ihre Arbeit. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, funktioniert nicht.

    Sollte Sie im Beamtenverhältnis stehe, dann noch etwas zum Nachdenken aus dem Bundesbeamtengesetz.
    § 52
    (1) Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
    (2) Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

    § 56
    (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
    (3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

    Pianski

  • #4

    Helga (Dienstag, 19 Oktober 2010 21:28)

    So ein Blödsinn!

    Für welchen Sozialleistungsträger sollte denn in Vorleistung gegangen werden? BAB ist nicht, da Zweitausbildung, von Wohngeldbeantragung hab ich nichts gelesen. Für wen also in Vorleistung gehen? Die Dame hatte nach § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch und wenn man so verbort ist und erkennt nicht die Grenzen, die ein deutsches Gesetz setzt, dann sollte man sich nicht wundern, wenn es keine Hilfe gibt. And btw.: wenn man helfen will, sollte man ein gewisses Quentchen Ahnung haben. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

  • #5

    ali-gegenwind (Dienstag, 19 Oktober 2010 22:07)

    Es ist richtig schön, wenn ARGE-Mitarbeiter nun endlich mal die Gelegenheit nutzen und hier ein wenig sich beteiligen. Seid herzlich willkommen. Eigentlich habe ich das schon lange vermisst. Ständig in der ARGE über unser Geschreibe schimpfen, dass das was wir schreiben nicht stimmen würde aber keine Anstalten machen, eine Gegendarstellung zu schreiben. Zumindest wird ja jetzt die Kommentarfunktion genutzt. Das ist schon mal ein Anfang. Sollten es längere Beiträge sein, einfach an die Mail Adresse info@ali-gegenwind schicken, sie werden garantiert veröffentlicht. Bedingung ist allerdings das man zu seinem Produkt steht und seinen Namen daruntersetzt. Besteht der Verdacht, dass ein Alias benutzt wird, wird es nichts mit der Veröffentlichung.

    Ich widerhole mich ungern, aber das mit dem gewissen Quentchen Ahnung würde ich gern zurückgeben. Gewonnene Prozesse sprechen da eine eigene Sprache und was für Bolzen die Vertreter der Rechtsabteilung teilweise im Gericht abschießen, ist auch nicht ohne.

  • #6

    Sindi Wind (Dienstag, 19 Oktober 2010 22:40)

    Was ist denn nun los?
    Habe die letzten Kommentare gelesen, da habt ihr aber jemanden derb auf die Füße getreten. Die Aufregung könnte sein, ihr habt richtig getreten oder nun hauen wir drauf weil die von Gegenwind keine Ahnung haben.
    Ihr müsst euch keine Gedanken machen, die Aufgeregten haben auch nicht so viel Ahnung und vor allem die in der Leistung, da fehlt oft sogar das „Quäntchen“. Helft den Leuten weiter, lasst euch nicht klein machen, ihr habt schon einigen zum Recht verholfen. Auch wenn sie wie man gelesen hat, alle zum „Halali“ blasen Zwickau usw., wir „Sozialschmarotzer“ brauchen euch.

  • #7

    Holger (Mittwoch, 20 Oktober 2010 12:08)

    es handelt sich bei den o.g. Einträgen keinesfalls um ARGE Mitarbeiter - dies möchte ich hier mal betont haben, eine Beleidigung ist das!!!

  • #8

    ali-gegenwind (Mittwoch, 20 Oktober 2010 13:14)

    Welch hochtrabende Worte, gleich von Beleidigung zu sprechen, Holger, Helga oder wie auch immer. Wer zu feig ist, mit seinem Namen für das zu stehen, was er/sie von sich gibt, hat solche Worte nicht mal in den Mund zu nehmen.

    Es tut mir auch schrecklich leid, so urplötzlich so viel Interesse und dann noch ständig wechselnde Namen und die Wortwahl, da kann man schon auf den Gedanken kommen, ARGE-Mitarbeiter vor sich zu haben. Dabei kann ich jetzt nicht erkennen, warum das eine Beleidigung ist. Sind ARGE-Mitarbeiter jetzt keine Menschen oder ist diese Arbeit in der ARGE jetzt etwas, für das man sich schämen müsste, sodass diese Arbeit an sich schon was Schlechtes ist. Hier geht es doch mehr oder weniger um die Einstellung zu einer Sache und wir schreiben oder besser legen unsere Sicht der Dinge dar. Hat jemand eine Andere ist er herzlichst eingeladen, sie kund zu tun oder wenn er der Meinung ist an einem Beitrag stimmt etwas nicht eine Gegendarstellung zu geben. Dabei ist es uns völlig egal wo er arbeitet. Nur sollte man schon dazu stehen.

    Und noch etwas ganz wichtiges. Das ist die Seite von Gegenwind e.V. und deshalb entscheiden wir auch, was auf unserer Seite steht und was nicht. Da die Kommentarfunktion nicht moderiert ist, erscheint auch erst einmal jeder Kommentar. Bis jetzt sind lediglich ein paar rechte Beiträge entfernt worden.

  • #9

    Helga (Mittwoch, 20 Oktober 2010 14:26)

    Dann möge mir doch jemand hier mal eine Entscheidung nennen, wo gegen § 7 Abs. 5 einem Azubi, der dem Grunde nach Bafög/BAB Anspruch hat, ALG 2 gewährt wurde. Und die Frage, AUF WELCHE SOZIALLEISTUNG den vorgeleistet werden sollte, wurde auch nicht beantwortet.

    Korrekte Namen? Wieso? Ich weiß auch nicht, mit wem ich hier spreche. Im Übrigen würde mein Name wohl kaum was zur Sache tun. ALG 2 ist ja nun kein sächsisches Phänomen, falls dem Verein dies nicht bekannt sein sollte (und es noch im Tal der Ahnungslosen lebt).

  • #10

    Britta van Rjis (Mittwoch, 20 Oktober 2010 14:55)

    Schon interessant das alles zu lesen. Ich finde Vereine o. Inis die Erwerbslosen beistehen u. denen helfen soweit es in ihren Möglichkeiten steht, sollten in Ruhe ihre Tätigkeit ausüben können. Leider, leider können die ARGEn nicht damit umgehen u. weil es so ist sollte es gelernt werden. Mir sind Sachbarbeiter bekannt die können es, also ist das erlernbar. Vor dem Schreibtisch sitzt ein Mensch u. dahinter auf der Machtseite auch einer, nur zu oft ist die 1 Seite besessen von Macht. Hier ist auch keine/r beleidigt worden, es ist sogar eine versteckte Anerkennung zu lesen. Augenhöhe wäre gut für alle.

  • #11

    ali-gegenwind (Mittwoch, 20 Oktober 2010 18:58)

    Um es kurz zu machen, die Auszubildenede lebt mit einem ALG II-Leistungsberechtigten in einer BG u. beide haben Null Geld, wenigsten er kann einen Vorschuß bekommen, oder hat da sogar der Anwalt Unrecht? Liebe Helga, wer Du auch immer sein magst, ahnungslos sind die, die ahnen, dass sie keine Ahnung haben usw.. Wir ahnen zumindest, dass hier ein Jemand sich auf die Füße getreten fühlt, steht auch im Kommentar von Sindi. Noch zur Info, wir besuchen regelmäßig Weiterbildungen u. die sind nicht im Tal der Ahnungslosen. Hauen wir noch aufeinander ein oder lassen wir das? Denn Recht haben oder Recht bekommen ist auch ???

  • #12

    Ali- Gegenwinds größter Fan (Samstag, 23 Oktober 2010 12:25)

    Also wenn ich mir die ganzen Artikel so durchlese, möchte ich mich doch noch mal beteiligen, Vielen Dank an Helga
    Die Hilfebedürftige ist ausgeschlossen nach § 7 Abs. 5 - Punkt. Darlehen nach 23 is nich- da keine unbillige Härte - Kundin hat ja Einkommen - dazu gibt es BSG Urteile. Vorleistung für wen - für Arbeitgeber? Ausbildungsgeld wie in Ihrem Artikel geschrieben, bekommt sie doch.
    Warum dann das ... Auszug aus ersten Artikel
    "Ob nun BAB, Kindergeld, Ausbildungsgeld o. ä., es ist kein Geld da"

    ein weiterer Auszug aus einen der o.g. Kommentare Ali Gegenwind
    "...wenigsten er kann einen Vorschuß bekommen" - also bekommt er noch Geld, dann kann die Sanktion nicht so schlimm sein.
    Im Weiteren, wenn die Kindergeldkasse einen Fehler gemacht hat, seit wann ist die Arge zuständig, solche Fehler auszubaden? Fahren Sie doch dorthin oder haben Sie keinen Mum, dort mal was durchzusetzen?
    Desweiteren wenn BAB ausgeschlossen, steht doch ggf. Wohngeld zu- oder wußten Sie das nicht? Oder hat das die Kundin schon und sie haben das bloß nicht erwähnt. Könnte doch sein. Denn dann säh es ja komisch aus, wenn sie schreiben , Kundin hat ausser Ausbildungsgeld, Kindergeld und Wohngeld nichts
    Im Übrigen, wenn jeder der ein MInus in der Kasse hat, Leistungen von der Arge bekommen könnte, wäre das ja wow

    Eigentlich fände ich es schön, wenn man sich nicht so zerfleischen müsste, sondern gemeinsam den Hilfebedürftigen wirklich hilft - aber will das Ali Gegenwind wirklich?

  • #13

    ali-gegenwind (Sonntag, 24 Oktober 2010 00:00)

    An die namenlose ARGE-Mitarbeiterin, die vortäuscht, ein Freund von Gegenwind zu sein und die den Gegenwind schon deutlich gespürt hat.

    Es ist schon bemerkenswert, wie von ARGE-Seite immer wieder Gerichtsurteile zum Besten gegeben werden wenn einem das nützt und man kann sich profilieren. Hier möchte ich nur noch mal an die vielen Urteile erinnern, die für die Hilfebedürftigen positiv ausgehen und die in der ARGE von immer denselben Mitarbeitern total ignoriert werden. Beim nächsten Fall machen sie genau das gleiche wieder. So was nenne ich Ignoranz. Das Argument mit den Anweisungen kann da auch nicht zählen, sie würden ja auch nicht in den Teich springen, nur weil ihr Vorgesetzter das sagt. Feigheit vorm Vorgesetzten. Nach unten zeigt man sich da schon resoluter und durchsetzungsstärker. Reichlich armselig.

    „Fahren Sie doch dorthin oder haben Sie keinen Mum, dort mal was durchzusetzen?“ Diesen Satz oder besser diese Frage finde ich klasse und sie bestätigt, dass wir schon so manches in der ARGE durchgesetzt haben. Ich glaube die Frage nach dem Mum haben wir schon geklärt. Es hat jedenfalls nichts mit Mum zu tun, wenn man nach oben buckelt und nach unten tritt. Es hat auch nichts mit Mum zu tun, wenn man in der Anonymität solche Behauptungen aufstellt. Mitglieder von Gegenwind haben jedenfalls mehr Mum wie ARGE-Mitarbeiter und wo wir hingehen um etwas durchzusetzen, dass müssen sie schon uns überlassen.

    Kommen wir noch zu der Aussage, dass die Sanktion nicht so schlimm sein kann. So eine lebensfremde und asoziale Aussage passt genau dorthin, wo sie herkommt. Wer solche Meinung sein Eigen nennt ist entweder asozial oder geistig und moralisch unreif, weil er Meinung und persönliche Einstellung einfach aus dem herrschenden Mainstream ungefiltert übernimmt, ohne selbst seinen Kopf zu benutzen und über Dinge nachdenkt und reflektiert. Deshalb kommt es dann auch zur Ignoranz von Tatsachen. Teils, weil sie nicht in die angesagte Meinung passen, teils weil man sich überhaupt nicht die Mühe macht, sich umfassend zu informieren. Dass ist aber nicht schlimm, denn dies tun die meisten Leute.

    Und jetzt bitte nicht wieder die Nummer, dass man nicht bei dieser FIRMA arbeitet.

    PS
    Gemeinsam helfen? Wer? Die ARGE und Gegenwind, oder wie ist das gemeint?
    Eine Behörde, die ein Gesetz umsetzt, dass die Betroffenen Drangsalierung, Willkür und Verfolgungsbetreuung aussetzt und Helfen, wie soll das gehen?
    Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Mitarbeiter diese Intension haben. Da kennen wir sogar welche.

    A. Pianski

  • #14

    Ali Baba (Montag, 25 Oktober 2010 06:15)

    Hey wo ist mein Kommentar von gestern mittag hin?

    Unterliegen die Kommentare jetzt den Zensuren?

    Ich wiederhole es gerne, ohne die Arge hättet ihr keine Existenzbegründung!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Die Beantwortung meiner Fragen fehlt ebenfalls

  • #15

    ali-gegenwind (Montag, 25 Oktober 2010 09:51)

    Zum allgemeinen Verständnis

    Dies ist die Seite von Gegenwind e.V.! Damit ist auch die inhaltliche Ausrichtung dieser Internetpräsenz klar! Damit ist auch klar, wer bestimmt, was hier zu lesen ist und was nicht!

    Jeder Artikel hat eine nichtmoderierte Kommentarfunktion. Das will heißen, dass Kommentare auch willkommen sind. In der Regel bleibt auch alles stehen, außer es handelt sich um extrem rechtes Gedankengut oder es ist nach unserer Auffassung reiner Blödsinn.

    Was ebenfalls nicht stattfindet sind Diskussionen in den Kommentaren auch nicht mit Mitarbeitern der ARGEn, auch nicht, wenn sie noch so spannend sind. Dazu gibt es Überlegungen, ein Forum zu installieren. Bis dahin kann die E-Mail unseres Vereins in Anspruch genommen werden.

    Wir behalten uns natürlich vor, Kommentare zu löschen, auf moderiert umzuschalten oder die Kommentarfunktion abzuschalten.

    Noch ein persönliches Wort an Ali ARGE Baba.
    „Ich wiederhole es gerne, ohne die Arge hättet ihr keine Existenzbegründung!!!!!!!!!!!!!!!!!“
    Stimmt, dann könnte man in aller Ruhe sich erbaulicheren Aktivitäten zuwenden und das Leben richtig genießen. Also helfen wir alle mit, dass die ARGEn verschwinden. Sozusagen Zersetzung von innen.

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