Sa

16

Okt

2010

ARGE Zwickau Land – Beistand verweigert

Die ARGE Zwickau Land legte ein sehr kurioses Vorgehen an den Tag, um die ewig lästigen Beistände loszuwerden. Dabei werden ganz einfache Tatsachen sehr kreativ, von der Geschäftsführerin Frau Borger, ausgelegt und umgedeutet.

Die beiden Beistände, die eine junge Frau begleiten sollten, haben in der ARGE Zwickau Land Hausverbot. Nun steht in dem Hausverbot drin, dass sie bei vorheriger Anmeldung die ARGE betreten dürfen und genau dies wurde getan. An der Info wurde sich gemeldet und gesagt, dass man als Beistand mit einer „Kundin“ zu einem Termin mitgehen möchte. Die Dame an der Info fragte noch zu wem und telefonierte dann. Nach dem Telefonat gab sie dann das o.k. und sagte, dass man nach oben gehen könne. Oben angekommen, war die Vermittlerin nicht im Zimmer und man musste eine ganze Weile warten. Als sie dann kam, war sie ganz entsetzt, dass es sich um zwei Beistände handelte und so ging das übliche Prozedere los, indem nur ein Beistand zugelassen werden sollte. Als das nichts wurde verschwand sie wieder.

 

Als sie dann nach geraumer Zeit wieder auftauchte war sie auf der Suche nach einem Zimmer, wo man sich dann zu fünft setzen konnte, denn sie hatte die stellvertretende Teamleiterin noch mit dazu gebeten. Nach ca. 20 min war es endlich soweit und man konnte sich der eigentlichen Sache widmen.

 

Und zwar sollte es um folgendes Schreiben gehen, dass eigentlich nur als Mitteilung an die ARGE gedacht war, dass aber plötzlich als Beschwerde seitens der ARGE gesehen wurde.

Wahrscheinlich ging es aber darum, der „Kundin“ klarzumachen, dass sie trotzdem die Maßnahme anzutreten hat. Dies war jetzt aber nicht mehr so einfach durchsetzbar, angesichts der beiden Beistände. Das Gespräch hatte kaum begonnen, da wurde die stellvertretende Teamleiterin, Frau Herma, nach draußen gerufen. Als sie nach ca. 10 Minuten wiederkam, entwickelte sich eine absurde Situation. Plötzlich behauptete sie, dass die Beistände Hausverbot haben, was sie vornweg nicht gewusst habe und das sie keinerlei Recht hätten, hier dabei zu sein. Wenn sie in die ARGE wollten, müssten sie sich mindestens ein paar Tage vorneweg anmelden. So kurzfristig ginge das nicht.

 

Den beiden Beiständen wurde angeraten zu gehen und gesagt, dass man mit der „Kundin“ allein weiterreden wolle. Die „Kundin“, die übrigens die ganze Zeit von der Arbeitsvermittlerin, Frau Barta geduzt wurde, wollte aber ohne Beistände auch nicht mehr weiter bleiben, zumal es keine Beschwerde gegeben hat, über die man hätte reden können und so ging sie ebenfalls. Da die beiden Damen, Frau Barta und Frau Herma behauptet haben, nichts von zwei Beiständen, die auch noch Hausverbot hätten, gewusst zu haben, wurde noch einmal an der Info nachgefragt, mit wem denn telefoniert wurde. Die Dame an der Info gab auch bereitwillig Auskunft. Zuerst sollte die Geschäftsleitung informiert werden, aber da war niemand zu erreichen. Nachdem auch niemand in der Teamleitung zu erreichen war, informierte sie Frau Barta, die Arbeitsvermittlerin. Da sie nicht nach den Namen der Beistände fragte, kann davon ausgegangen werden, dass diese bekannt waren. Damit stellt sich die Aussage der beiden Damen, dass sie angeblich nicht wussten, dass Beistände mitkommen würden und das diese Hausverbote haben, nicht gerade glaubhaft dar.

 

Da die Ablehnung der Beistände nicht schriftlich begründet wurde, hat die „Kundin“ dies im Nachhinein beantragt. Man darf gespannt sein, wie diese ausfallen wird und ob es überhaupt eine geben wird.

 

A. Pianski

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Kommentare: 5

  • #1

    DerRex (Samstag, 16 Oktober 2010 23:33)

    Wird wie immer ausgehen: "Hornberger Schießen" :-)
    Kunde ist doch sowieso niemand mehr, es steht ja auch nur noch "Mein Zeichen" auf den Anschreiben.

    Selbstzweck: ALG-2-Empfänger bekommen Verbrauch an Heizenergie und Wasser als "angemessen" vorgeschrieben. Die, die dies vorschreiben, sitzen ja den ganzen Tag in geheizten Büroräumen und benutzen die Beamten-Klos.

  • #2

    Fairness (Dienstag, 19 Oktober 2010 13:48)

    Es bedarf hier wohl der Fairness wegen einer Klarstellung: Es fehlt in dem Text jede Angabe dazu wer diese Beistände waren und warum sie bei der Arge Hausverbot haben. Auch ist nicht so recht klar warum sich die Kundin schon einer einfach Infoveranstaltung widersetzt. Sie hätte doch auch nach dieser Veranstaltung die Maßnahme ablehnen können. Bei allem Verständnis für die Probleme. Man kann es aber auch übertreiben.

  • #3

    Fairness? (Dienstag, 19 Oktober 2010 18:55)

    Das ist doch eine arge Meinung oder?
    Vielleicht kann man das auch nur unter "betroffene Hunde bellen" zuordnen?
    Verblüffend hierbei ist das die arbeitende Bevölkerung 13:48 Uhr zeit hat im Internet zu surfen, ich dachte immer das ist das Privileg der Arbeitslosen. Oder wurde hier etwa während der Arbeitszeit privat das Internet genutzt?
    Warum die Beistände Hausverbot haben, ist doch unter dem Aspekt, das in dem Hausverbot geregelt ist das die Personen als Beistände mitgehen dürfen wenn sie sich anmelden(was auch geschehen ist) unrelevant. Zudem ja auch das Gespräch mit den Beiständen begonnen hatte und aus noch ungeklärten nachvollziehbaren Gründen abgebrochen wurde.
    Weiterhin stellt sich hier die Frage wo die Information her ist das die Kundin sich der Informationsveranstaltung wiedersetzt hat?
    Die Aussage "Sie hätte doch auch nach dieser Veranstaltung die Maßnahme ablehnen können." ist unter dem Gesichtspunkt das die Ablehnung (im oben stehenden Artikel Brief zu sehen) der Maßnahme VOR Maßnahmebeginn (25.08.2010) gemacht wurde, aber dieses ja Abgelehnt wurde.

  • #4

    Falko N. (Dienstag, 19 Oktober 2010 23:22)

    Fair,
    was ist denn fair in der ARGE, dass ich mich ohne Zeuge nicht mehr reintraue, dass ich meine eigenen Leistungskürzung per EGV unterschreiben soll, dass ich der Willkür ausgesetzt bin? Was gehen euch denn die Namen der Beistände an, wie ein Hausverbot provoziert wird, dass ist doch bekannt. Ihr da drinnen spielt doch ständig Fouls, vor lauter roten Karten müßten fast alle Mitarbeiter vor der Tür stehen. Lest euch das Kasseler Urteil von 2008 zu § 13 SGB X durch, kapiert das endlich. Laßt die Leute in Ruhe sonst steht ihr bald im AUS.

  • #5

    Michael Knuth (Montag, 28 Februar 2011 22:57)

    Also, um eines gleich klar zu stellen, wenn unser Jobcenter hier in Wernigerode Hausverbot aussprechen würde, dann wäre hier "Achterbahn". Auf jeden Fall war es richtig, dass die Kundin sofort den Raum mit verlassen hat.
    Die Beistandschaft ist im Sozialgesetzbuch geregelt, die ARGE hat also mit der Verweigerung der Beistände gegen ihre eigenen Dienstanweisungen verstoßen.
    Bei uns wäre das ein Fall für einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht.
    Nur muss man den Mut haben, eine solche Sache auch durch zu ziehen, denn wenn die einmal beim Sozialgericht wegen offensichtlicher Fehler in den Akten verzeichnet sind, dann wird es für die Rechtsstelle peinlich, denn dann gibt es auch Einträge in die Personalakten, welche hemmend für einen Karrieresprung werden dürften.
    Hioer mal ein beispiel, wie man ein gespräch ohne Beistand führt:

    http://harzkreiskurier.wordpress.com/2011/02/24/wer-fruh-aufsteht-bekommt-im-koba-jobcenter-harz-auch-einen-ges-prachstermin/

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