So
03
Okt
2010
Strafanzeige
Ein Fall von Nötigung und möglicherweise Erpressung.
Wie Gegenwind bekannt wurde, ereignete sich ein Fall von übelster Nötigung in der ARGE Zwickau Land. Sicherlich nicht der einzigste und auch nicht der letzte seiner Art in Zusammenhang mit den ARGEn im Landkreis. Nur diesmal wehrte sich jemand gegen die Machenschaften, die wir in unseren Infosprechstunden eigentlich ständig zu hören bekommen.
Was war geschehen?
Einem Hilfebedürftigen flatterte eine Einladung für eine Infoveranstaltung zu einer Maßnahme ins Haus. Zum rechtlichen Hintergrund sei gesagt, dass die Sanktionierung einer Weigerung, eine Maßnahme anzutreten, nicht erfolgen kann, wenn genau diese Maßnahme nicht in einer Eingliederungsvereinbarung verankert ist. Und weil das so ist und weil solche Maßnahmen eher kurzfristig verordnet werden, stehen sie in den seltesten Fällen in einer EinV drin. Um der Sanktionswut und den Vorgaben der Vorgesetzten nachzukommen, ist es allgemeine Praxis, bei solchen Infoveranstaltungen auch eine neue EinV mit abzuschließen. Nun muss man aber keinesfalls eine EinV unterschreiben und schon gar nicht sofort vor Ort. Und wer dieses Wissen besitzt handelt auch danach, so wie unser Hilfebedürftiger und mit ihm noch weitere Personen, denn was sollte so eine Sinnlosmaßnahme schon bringen. Also erst mal keine Unterschrift. Nun sah wahrscheinlich Frau Schmidt, die diese Veranstaltung leitete ihre Felle davonschwimmen. Keine Unterschrift, keine Sanktionsmöglichkeit und etliche unbesetzte Stellen in der Maßnahme. Nach Aussage des Hilfeempfängers bediente sie sich dann einer üblen Nötigung. Neben der üblichen Aussage, dass eine Sanktion droht, unterschreibt man die EinV nicht, ordnete Frau Schmidt an, dass keiner den Raum verlässt, bevor er die EinV nicht unterschrieben hat.
Unser Hilfeempfänger tat hier genau das richtige. Er erstattete Strafanzeige wegen Nötigung gegen Frau Schmidt. Zeugen dürften für die Staatsanwaltschaft sicher kein Problem sein, denn schließlich lassen sich die Teilnehmer der Veranstaltung über die ARGE herausfinden. Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall auch verfolgt und nicht wie so oft, einstellt.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Jo, auch die Staatsanwaltsschaft muss mal was zu lachen haben. Übrigens: sanktioniert werden kann, wenn jemand ÜBER DIE RECHTSFOLGEN belehrt wurde. Das muss nicht unbedingt im Rahmen einer EV geschehen! Denn dann müsste jedes Arbeitsangebot (Vermittlungsvorschlag) in die EV! Wenn eine Maßnahme schriftlich mit RFB angeboten wird, dann könnt ihr euch euren Hinweis "muss in der EV sein" (das Urteil des BSG dazu bezog sich auf Trainingsmaßnahmen, die ohne RFB angeboten wurden) in den Popo stecken. Aber wie ich schon sagte: Wenn man keine Ahnung hat...

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






