Sa

25

Sep

2010

Wochenbericht 38. Kalenderwoche

Bei Frau X. aus Zwickau, erfolgte eine überfallartige Durchsuchung der Wohnung durch das SEK- Außendienst der ARGE Zwickau Stadt.

Frau X. war zu einem Termin in der ARGE geladen, zu dem Termin erschienen auch 2 Damen dieses Sondereinsatzkommandos und sprachen den Befehl aus, dass Frau X. in 20 min. zu Hause zu sein hat. Die Wohnverhältnisse müssen überprüft werden, da Frau X. schon längere Zeit mit Herrn Z. und ihren 2 Kindern in einer WG lebt. Da Frau X. den Einwand hatte, dass sie noch wichtige Medikamente für eines ihrer an ADHS erkrankten Kinderholen müsste, gab es kein Einsehen, O-Ton der Damen, in 20 min. sind sie zu Hause.

Wie es so passieren kann sind die öffentlichen Verkehrsmittel auch nicht so pünktlich und Frau X. hat die 20 min. nicht geschafft. Da aber auf ARGE-Seite, bestimmt Gefahr in Verzug war, hat man die Erstürmung der Wohnung über den Mitbewohner versucht. Er hat so gehandelt, wie es sein soll, nicht angemeldet, nicht in die Wohnung lassen.

Da ist man dann zur Observierung übergegangen und hat auf Frau X. gewartet, die dann gleich bestürmt wurde und aus Angst und Unwissen, die Damen in die Wohnung gelassen hat. Es wurde kein Grund genannt, warum diese Durchsuchung, denn wenn Schränke und Schubladen aufgerissen werden ist es eine Durchsuchung. Der Kühlschrank kam auch noch dran und da war dann etwas zu entdecken. Herr Z. als WG-Mitbewohner hat im Kühlschrank 2 eigene Fächer, ärgerlich für die Damen aber, im Fach von Frau X. war ein angefangener Becher Margarine u. im Fach von Herrn Z. was der Becher noch voll. Das war nun von Interesse für die Durchsuchenden, die essen vielleicht aus einem Becher, da sind sie keine WG. Ist das nicht der pure Wahnsinn, die Damen der ARGE sind gut bezahlte Angestellte oder sogar Beamte, wozu brauchen wir diese Leute? Jeder Leistungsberechtigte ist auf alle Fälle ein Betrüger und muss eine Überprüfung bis unters Bettlaken über sich ergehen lassen, oder?

 

Einen Anlass zu einem Hausbesuch gäbe es nur in sehr eingeschränkten Fällen (etwa bei baulichen Veränderungen bei Behinderten). Sollten konkrete Verdachtsfälle für einen Hausbesuch anfallen, muss dies vorher dem Betroffenen mitgeteilt werden und der Betroffene dazu Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern. In dringenden Fällen, die eine Hausdurchsuchung unumgänglich machen, sei im Übrigen die Staatsanwaltschaft zuständig, die eine Hausdurchsuchung nach einem richterlichen Beschluss durchführen darf.

 

Hinzufügen kann man noch Art. 13 GG.

 

Das scheint für die ARGE alles nicht zu gelten, denn Frau X. und Herr Z. waren in der Sprechstunde vollkommen aufgelöst über die Attacke, wobei die fehlenden Medikamente dem Kind noch Schaden zugefügt haben. Wo ist in dieser Behörde ARGE, die ja nach dem neuen Referentenentwurf die o. den Angestellte/Angestellten, die Beamtin o. den Beamten hat, die Beratungs- u. Informationspflicht geblieben? Die wenigsten dieser Angestellten kommen dieser, ihrer an 1. Stelle zu stehenden Plicht  nicht nach, es sollte für solche Arbeitsverweigerungen Gehaltskürzungen geben. Etwas klappt immer und wird ja wie geplant noch mehr möglich werden, das sind Sanktionen.

Die in die 50 Plus Maßnahmen gezwungenen Leistungsberechtigten, die ihre Zeit im Maßnahmeträger Pscherer verbringen müssen und dann noch zu Arbeiten in Niedriglohnbereichen u. Schichtdienst versklavt werden, bekommen diesen Druck von Leistungskürzungen ständig zu spüren. Es ist eine Schande, wenn Männer die jahrelange Arbeitszeiten hinter sich haben, dort wie dumme Kinder behandelt werden u .unter dieser Behandlung ganz u. gar das Selbstbewusstsein verlieren. Das ist uns bekannt geworden in der Sprechstunde am Dienstag. Wie lange soll diese Firma noch ihr Unwesen treiben dürfen, hier nochmal an die, denen 50 Plus als Chance des Lebens verkauft wird: 50 Plus ist freiwillig, nicht durch Unterschrift unter eine EGV zwingen lassen.

 

Donnerstag waren wir zur Veranstaltung im Rahmen einer Kampagne der BAG Wohnungslosenhilfe „Der Sozialstaat gehört allen!“ – Menschen in Armut und Wohnungsnot haben ein Recht auf Wohnen, Arbeit und Gesundheit – auf dem Zwickauer Schumannplatz eingeladen.

 

Diese Veranstaltung zeigte im weiten Rahmen, wie und aus welchem Grund es zu Wohnungslosigkeit-Obdachlosigkeit kommen kann. Unser Infostand fand viele Interessierte, da es durch Sanktionierung von den ARGEn, zumeist bei Jugendlichen schnell zu Wohnungslosigkeit kommen kann. Bei einer 100% Sanktion werden die KdU nicht mehr gezahlt und da ist der, dem es betrifft ganz schnell in der Situation. Von der ARGE kommen dann die Hinweise auf das Obdachlosenasyl, das ist das Letzte was einem Jugendlichen angeboten werden sollte.

 

Unser Infomaterial über Sanktionen und die Folgen fand guten Zuspruch. Bei einer Podiumsdiskussion an der Politiker von CDU, Die Grünen, leitende Mitarbeiter der Diakonie, ein Zwickauer Rechtsanwalt f. Sozialrecht u. a. teilnahmen, gab es verschiedene Sichtweisen auf das Problem Wohnungslos. Eines der größten Probleme ergab sich natürlich aus dem Bereich Erwerbslosigkeit, ALG II wodurch viele ins soziale Abseits kommen.

 

Eine interessante Veranstaltung ohne Berührungsprobleme der einzelnen Gruppen, die aus verschiedenen Richtungen diese Arbeit tun, dem Menschen helfen die am Boden sind und sie wieder auf die Beine zu stellen.

 

Am Freitag erlebten wir dann bei einem Beistand, dass die ARGE Zwickau Stadt ihre Kunden sehr gern sieht. Eine junge Frau, die den Wusch geäußert hat Zwickau zu verlassen um sich in einer anderen Stadt eine Existenz aufzubauen, wird nun Zwangsbetreut. In kurzen Abständen wird sie immer wieder bestellt und soll dann offen legen, wann und wie viel Wohnungen schon gesucht worden sind. Man will die Namen der Makler wissen, alles Dinge, die nichts mit der ARGE zu tun haben. Wenn es soweit ist gibt es eine Veränderungsmitteilung und gut. Die junge Frau will weg von der ARGE u. nicht verfolgt werden.

 

M. Madaus

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Kommentare: 1

  • #1

    Sachse 47 (Samstag, 25 September 2010 20:22)

    Als oben genannter Herr Z.... habe ich den Ausführungen des "GEGENWIND e.V." noch was hinzuzufügen.Es gab auch noch einen "gut" gemeinten Rat an Frau X :"Falls meine Wohnungssuche erfolglos bliebe,solle ich ins Obdachlosenheim ziehen"Alleine diese Aussage ist mehr wie eine Frechheit.,Übrigens WIR freuen uns auf Montag,Frau X hat ihren ersten Bescheid bekommen u.die Arge fordert Geld zurück - alleine die begründung stinkt gewaltig. m.f.G alias M.Faber - hoffe mal die ARGe Mitarbeiter lesen meinen richtigen Namen - habt Euch mal wieder mit dem falschem eingelassen - ist keine Drohung - ist ein VERSPRECHEN !!!

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