Sa
18
Sep
2010
Wochenbericht 37. Kalenderwoche
Aus der Sprechstunde in Zwickau können wir über einen Fall berichten, der nicht nur die ARGE betrifft, sondern die vielfältige nicht nachvollziehbare deutsche Bürokratie.
Es geht hier um eine junge Frau mit einer sehr guten Ausbildung, die trotz allem hier keine Arbeit gefunden hat. Sie ist für 2 Jahre in die USA gezogen um dort als Au pair zu arbeiten u. auch ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Der Zufall wollte es so, dass sie einen brasilianischen Staatsbürger kennenlernt und beide wollen zusammen bleiben. Sie heiraten in den USA und wollen nach Beendigung der Tätigkeit der jungen Frau zurück nach Deutschland.
Von da an nur noch Probleme, Einreise für den Ehemann nur mit einer Bürgschaft, dass er hier vorerst keine finanziellen Ansprüche stellt. Weiter geht es, Pflicht für ihn ist Deutsch zu lernen, ansonsten gibt es kein Aufenthaltsrecht, kein Geld und keine Wohnung, sagt die ARGE, die Ausländerbehörde wiederum ist anderer Meinung.
Die ca. 49 m² Wohnung der Frau ist zu klein, 60 m² sollen es sein wenn ein ausländischer Staatsbürger mit einzieht. Da er kein Geld bekommt wollte das junge Ehepaar aus Kostengründen in der kleinen Wohnung bleiben. Nach bestandener Deutschprüfung hätte der Ehemann das längere Aufenthaltsrecht und auch Anspruch auf ALG II, wie seine Frau. Es muss aber eine größere Wohnung her, weil das die andere Behörde so will, die ARGE aber wieder nicht will.
Eine Wohnung wird schnellstens gesucht, 60 m² muss sie ja haben, gefunden ist sie aber mit Kaution, bei der sich die ARGE wieder weigert diese zu übernehmen. Zwischendurch, kommt dann noch für die junge Frau die über alles geliebte EGV, in den deutschen Behörden soll alles seine Ordnung haben. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende sondern beim Anwalt gelandet, weil keiner mehr den Durchblick hat.
Ordnung in Behörden, da kommt der Gedanke wieder hoch, Ordnung in der ARGE, eine größere Unordnung wie dort kann es bald nicht geben. Wo Gesetze durch interne Dienstanweisungen ausgehebelt werden und Mitarbeiter diese auch noch nach Gutdünken umsetzen können. So auch geschehen in Glauchau, 2 junge Leute ziehen zusammen, die Frau hat schon 1 Kind u. das 2. ist unterwegs, das Zusammenleben soll probiert werden.
Ohne eine BG zu sein, kann das 1 Jahr getestet werden, wenn keiner für den Anderen finanziell oder in anderer Weise einsteht und getrennte Konten vorhanden sind. Bei dem Paar war genau das angedacht, denn mit 2 Kindern sollte es dann doch richtig klappen. Aber die ARGE macht aus allen eine BG sparsam wie die Mitarbeiter sind. Information und Beratung der ALG II-Empfänger, warum, haben wir doch nicht nötig, wir sparen beim Regelsatz u. bei dem Alleinerziehenden Zuschlag, das ist unsere Pflicht.
M. Madaus
Kommentare: 1
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#1
Es erschließt sich mir nicht, weshalb hier die Arge falsch gehandelt haben soll. Oder ist das Kind nicht vom Lebensgefährten?

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






