Sa

18

Sep

2010

Ursula an der Basis

Leicht hat sie es nicht unsere Frau Ministerin für Arbeit und Soziales. Sie scheint jetzt erwogen zu haben, dass das Kind zuerst einen Namen braucht, bevor sich um die Hauptsache gekümmert wird. Die Zeit drängt, bis Ende 2010 sollen die neuen Berechnungen der Regelsätze durchschaubar und nachvollziehbar stehen.

Die Frau Ministerin ist sich ihrer Pflicht sicherlich bewusst, dass auch hier gespart werden muss, das erwartet die Koalition von ihr. Die Aufgabe scheint im BMAS nicht ganz so wichtig zu sein, erst brauchen wir den Namen, HARTZ IV geht nun gar nicht mehr, denn dieser Name ist mit so viel Makel besetzt. So hat nun Ursula an „Basisgeld“ gedacht und sie wird wohl noch weiter überlegen, denn das ist das Wichtigste, der Name. Ich hätte da auch noch eine Idee, Leyengeld I, das kann auch anders geschrieben werden, denn in die eine Tasche kommt das Geld rein und aus der anderen nimmt es der Staat wieder, ist also geliehen.

 

Was wird aber nun aus den neuen Regelsätzen, wo setzt der Stift zum Streichen an, Tabak und Alkohol weg, wären schon mal ca. 14,00 € pro Erwachsenen im Monat. Das ist auch gut für die Gesundheit, das mag in einer gewissen Weise stimmen, aber ist nicht jeder für seine Gesundheit selbst verantwortlich, eine staatliche Bevormundung von mündigen Bürgern geht zu weit.

 

Da bisher noch nicht das Geringste nach außen gedrungen ist, wie die Neuberechnung aussehen soll und was für eine Überraschung heraus kommt, sollte jeder mit dem Negativen rechnen. Der gelbe Koalitionspartner genannt FDP plädiert für eine Absenkung der Regelsätze, wie man so hört vor allem bei älteren Erwerbslosen. Hier möchte die FDP die Bezugsdauer verringern. Dieser gelben Partei sollte ein Maulkorb verordnet werden, denn die negativen Aussagen der Parteijuppis über Erwerbslose ist eine Schande für eine liberale Partei.

 

Wie soll es aber nun werden, wie will das BMAS mit Ursula an der Spitze rechnen, oder sagen wir lieber tricksen, so ein Trick ist zum Beispiel wenn man die Ausgaben der unteren 20% der Einkommensbezieher nicht mehr heranzieht, sondern die unteren 15%, so ist eine Anpassung nach unten schon gelungen. Wenn es denn so kommen sollte, dann ist es hoffentlich allen klar, was diese Bundesregierung für die Belange der Menschen, von denen auch noch viele diese Regierung gewählt haben, übrig hat, es ist NICHTS.

 

Bist du Betrüger oder Millionär hast du es bei der Regierung nicht schwer. Bist du aber ein armer Mann, lässt man dich an das goldene Kalb nicht ran.

 

Es ist alles in allem noch völlig unklar was bei den Neuberechnungen heraus kommt, dass ca. 80,00 € für eine ausgewogene und gesunde Ernährung jetzt schon fehlen, wird wohl auch egal sein. Von der Leyens Chipkartensystem lässt sich doch auch auf die Regelsätze ausbauen, werden schon die Kinder so vorgeführt, so kann doch der Erwachsene einbezogen werden? Es ist eine Schande, dass sich in alle Phasen des Lebens von Seiten der Regierung her, bei den Menschen in den prekären Lebenslagen eingemischt wird und keiner mehr etwas für sich entscheiden kann u. darf. Der Regelsatz sollte nicht unter 600,00 € liegen plus den KdU und da sollten sich die Kommunen mal an das halten, was an Mieten u. Nebenkosten/Heizkosten jetzt am Markt gezahlt wird. Nicht einfach mal in die Glaskugel schauen u. dann die Zahlen rein in die Verwaltungsvorschrift. Halten wir nicht mehr still, lassen wir uns nicht weiter nach unten drücken, schlagen wir Krach gegen alle Kürzungen im Bereich der Erwerbslosen und Niedriglöhner!

 

M. Madaus

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Kommentare: 1

  • #1

    Sachse 47 (Sonntag, 19 September 2010 11:06)

    Das Chipkartensystem wie es von der Leyen geplant ist,ist erstmal für die nächsten 3 Jahre vom Tisch.Regelsatz,Basisgeld(wie auch immer diese Sache genannt wird???)Mal ein Vergleich:in allen EU-Staaten liegt der Durchschnitt für Regelleistungen bei ca.650,-€ ohne KDU.Selbst die hinzugekommenen Osteuropäischen Staaten passen sich diesem Durchschnitt schrittweise an.Nur Deutschland wehrt sich gegen diesen Durchschnitt u.das mit Erfolg schon seit Jahren.ist aber wieder ein Ergebnis der STAATSVERSCHULDUNG - laut EU Richtlinien ist bei einer STAATSVERSCHULDUNG von mehr wie 3,2% über den EG Richtlinien jedes Land dazu angehalten eigenständig diese Verschuldung zu senken ohne auf bindende oder bestehende EU-Richtlinien Rücksicht zu nehmen.d.h.:Wenn es für alle EU-Staaten einen Regelsatz von 650,-€ (per Gesetz) kann Deutschland machen was es will da die Staatsverschuldung z.Z. mehr wie 3,2% beträgt.Wäre die Frage zu klären? Ist das Absicht?Habe in diesem Forum schon viel gelesen was eigentlich unter "Strafrecht" fällt.Ich werde morgen mal den Verein in Zwickau aufsuchen zusammen mit einer Bekannten u.was dann dort zur Sprache kommen wird,ist eigentlich alle veröffentlichen Beiträge über die ARGen Zwickau in nur einem Fall.- KRACH SCHLAGEN "JAAAAAAAAAAAAAAAAA" aber richtig mit allen uns zur verfügung stehenden Mitteln.

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