So
05
Sep
2010
Wochenbericht 35. Kalenderwoche
Es gibt Zufälle, die in eigenartiger Weise zusammentreffen. Mit der Verlautbarung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur VwV Wohnflächenhöchstgrenze, in Kraft getreten am 07.06.2010, wird den Kommunen erlaubt, Wohnflächen um 10% nach unten abzusenken.
Das heißt, dass ein 1 Personenhaushalt, dem z. Z. noch 45m² Wohnfläche zustehen, auch in eine 40,5m² oder noch kleinere Wohnung ziehen muss.
Der Zufall wollte es, dass in den 2 Sprechstunden der vergangenen Woche, eben ausgerechnet Wohnungsprobleme auftraten. Ein Beispiel für das eigentlich perfide Spiel: Mutter mit 2 Kindern alleinerziehend, der Sohn in Ausbildung fällt aus der BG und Hartz IV. Er bekommt gute Ausbildungsvergütung und kann für sich sorgen.
Da nur ein Kinderzimmer in der Wohnung vorhanden ist, will er ausziehen und auf eigenen Füßen stehen.
Für die Mutter bedeutet das, die Wohnung ist nun für verbleibende 2 Personen zu groß und in absehbarer Zeit, wird sie von der ARGE zur Senkung der Kosten aufgefordert werden.
Im Klartext heißt es dann, eine kleinere Wohnung suchen und das nach den Kriterien der VwV des Landkreises nach der die ARGEn Wohnungen genehmigen.
Da es immer schwieriger wird eine passende Wohnung zu finden, sollte doch das Recht auf die angestammte Wohnung bleiben. In solchen Situationen werden Kinder aus dem gewohnten Umfeld gerissen, müssen vielleicht noch die Schule wechseln und auch für die Erwachsenen ist es ein Einschnitt in das gewohnte Leben.
Bei einem Termin vor dem Sozialgericht wo es auch um Wohnungsprobleme ging, hat sich der Richter gegen die VwV des Landkreis Zwickau gestellt und seine Entscheidung nach der Wohngeldtabelle gefällt. Ein Richter der mit seiner Kompetenz hier ein Zeichen gesetzt hat, was er von dieser VwV hält.
Sollten die Kreisräte in der nächsten Zeit über eine neue Verwaltungsvorschrift abstimmen, dann werden sie vermutlich auch keine Hemmungen haben, über eine Absenkung des Wohnraums mit ja zu stimmen. Sollte es denn irgendwann so kommen, dass eine Art Käfighaltung für HARTZ IV-Betroffene, aufstockende Niedriglöhner u. a. beschlossen wird, dann STOPP mit diesem Irrsinn.
Auch wenn die Bundesregierung plant den Kommunen per Gesetzesänderung noch mehr Freiheiten bei den Unterkunftskosten einzuräumen um HARTZ IV-Betroffene noch mehr zu belasten und auszugrenzen, sollten alle Betroffenen den Weg vor die Sozialgerichte gehen und um ihr Recht kämpfen.
Die Kommunen werden nach Kräften sparen wollen, denn hier haben sie einen Freibrief bekommen. Die klaren Regeln und Grenzen die von den Sozialgerichten gefordert werden und im SGB II festgeschrieben werden sollen, werden hiermit so schwammig gemacht um sie dann am Ende ganz abzuschaffen.
Reicht es nicht schon, dass viele, vor allem junge Erwerbslose durch die Sanktionspraxis der ARGEn in die Wohnungslosigkeit geraten? Nein, es wird mit aller Macht versucht die prekären Lebenslagen der Betroffenen noch weiter zu verstärken. Menschen in HARTZ IV und anderen prekären Lebenslagen haben ein Recht auf Wohnung, ein Recht auf Wohnung die nicht in sogenannten Ghettos liegen, wie schon begonnen wird. Alle haben auch ein Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, keine Ausgrenzung der sozial Schwachen, denn die Schuld für ihre Lage ist nicht bei ihnen zu suchen, sondern in einer falschen Politik!
M. Madaus
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







