So

29

Aug

2010

Wochenbericht 34. Kalenderwoche

Die ARGEn und der tägliche Wahnsinn, verursacht durch die dort tätigen Mitarbeiter. Der tägliche Wahnsinn mit internen Dienstanweisungen von oben, ist vermutlich auch für einige Mitarbeiter nicht immer nachvollziehbar und verwirrt sie auch.

Trotz allem kann es nicht sein, dass die Fehlerquote in den Leistungsabteilungen immer mehr ansteigt. In der Sprechstunde am Montag in Zwickau konnte es ein Ehepaar nicht fassen, dass die Leistungen immer geringer wurden. Beim Vergleich der Bewilligungsbescheide mit den Verdienstbescheinigungen des Ehepaars, beide haben einen Job, war nicht zu übersehen, dass beim Ehemann der Bruttoverdienst statt der Nettoverdienst im Bewilligungsbescheid angerechnet wurde.

 

Das sind solche eklatanten Fehler, die dürfen nicht passieren, eine Vermutung, dass da Absicht dahinter steckt, will keiner annehmen. Warum aber, sind Bescheide bei denen ein Verdienst verrechnet werden muss zu 90% falsch? Wir fordern hier, dass die ARGEn, die abgegebenen Verdienstbescheinigungen immer im darauf folgenden Monat verrechnen, um vielleicht diese Fehlerquote in den Griff zu bekommen.

 

Weiter geht es mit einem Fall, bei dem die Betroffene kein Geld mehr hatte weil ihr Leistungsantrag nicht bearbeitet wurde. Es ist ein spezieller Fall, aber ohne Euros kann keiner sein Leben bestreiten. Wir sahen hier nur die Chance einer vorläufigen Auszahlung von Bargeld. Die Betroffene und 2 Beistände haben dann bei der ARGE in Glauchau vorgesprochen und wurden durch die Mitarbeiterin der Info, an eine Sachbearbeiterin der Leistung verwiesen. Da die offizielle Sprechzeit vorbei war aber ein Notfall vorlag, glaubten die 3, bei der Sachbearbeiterin Frau Sambo, Hilfe zu bekommen. Frau Sambo verweigerte jegliches Tun in dieser Sache, nicht mal der Hinweis, dass die Sache am nächsten Tag geklärt werden kann kam. Frau Sambo hat die 3 stehen lassen, ohne die kleinste Geste darauf einzugehen.

Mit Frau Sambo sollte in dieser Hinsicht vielleicht einmal der Vorgesetzte sprechen, denn das Verhalten ist mehr als eine Kritik wert.

 

Wir haben eine Zeitlang nichts von Frau Goldacker, Vermittlerin bei den U25 jährigen in Hohenstein-Ernstthal gehört, dass hat sich am Donnerstag geändert. Vor der ARGE Glauchau kam eine Frau, die mehr als wütend war auf diese Vermittlerin. Ihr Sohn der sich in Ausbildung befindet, hatte jede Menge Einladungen bekommen, die nicht nur normal verschickt wurden, sondern für einen Termin kam die einfache Einladung, so wie es Gewohnheit ist und gleichzeitig die Einladung noch per Einschreiben und so wie die Frau das rüberbrachte, war das kein Einzelfall. Aus diesem Grund wollte sie sich beschweren, da in solchen Fällen die Kosten für eine Einladung zum Termin ziemlich teuer werden. Die Wut kam auch noch daher, dass dem Sohn zustehende Kosten die er beantragt hat, von Frau Goldacker abgelehnt wurden.

Das ist eine Meinungsäußerung nach Art. 5 GG.

 

Der in der ARGE Zwickau Stadt durchgeführte Begleitschutz durch den Security-Mitarbeiter, ist eine Sache, die nicht so ganz klar ist. Der Mitarbeiter hat die Übersicht, hält sich immer ein paar Meter zurück, ist aber immer greifbar, so wie bei den VIPs. Trotzdem fragen wir uns, so auch am Freitag bei einem Beistand, begleitet er uns oder verfolgt er uns?

Da wir die Einstufung unserer Person durch die ARGE nicht so genau kennen, kommen wir uns verfolgt vor und das ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Die ständige Begleitung soll doch keine Art von Kriminalisierung meiner Person und von weiteren Mitgliedern des Vereins sein?

Ich verwehre mich gegen diese Dauerpräsenz des Mitarbeiters der Security bei Betreten der ARGE.

 

Der Grund des Beistands war die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV, der Vermittler hatte schon geahnt, dass die EGV nicht unterschrieben abgegeben wird, warum wohl. Wer unterschreibt denn sein eigenes Urteil, dass er bei allem was er nicht in der Lage ist zu tun, einverstanden ist, dass er die Leistungen gekürzt bekommt. Alle anderen Punkte in den EGVs sind im SGB festgeschrieben, also keine per Vereinbarung/Vertrag zustande gekommenen Leistungen, also keine Unterschrift.

 

M. Madaus

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