Sa

21

Aug

2010

Wochenbericht 33. Kalenderwoche

Am Montag hat die Aktivierungsphase für die sogenannte Bürgerarbeit begonnen und schon werden die unsinnigsten Dinge dieser Sache bekannt. Nicht allein, dass in allen Phasen der „Aktivierung“ bei Nichtmitwirkung der angehende sogenannte Bürgerarbeiter mit Sanktionierung bedroht wird, nein das ganze Konstrukt ist absoluter Nonsens.

In den 6 Monaten der Aktivierung will man die rund 500 Teilnehmer, alles Leistungsbezieher der ARGE Zwickau Stadt auf dem 1. Arbeitsmarkt unterbringen. Was für ein Hohn, 5 Jahre keine Arbeit bekommen und in 6 Monaten soll das mit aller Macht der ARGEn u. ihrer Helfershelfer geschehen. Das ist dann die Umsetzung der zündenden Idee einer Ursula von der Leyen und wie versucht wird das umzusetzen steht schon hier: www.ali-gegenwind.de/2010/08/18/bundesarbeitsdienst-das-karussell-dreht-sich/.

 

Schon nach dem 1. Zwangsaktivierungstag gab es nicht nur einen Teilnehmer- o. Teilnehmerin die an der ganzen Sache keinen Gefallen finden konnten, das Ganze scheint sich wie ein „Kindergarten“, aber eben mit Erwachsenen zu gestalten. Auch hier ein Hinweis auf einen Bericht unserer Homepage: www.ali-gegenwind.de/2010/08/20/aktivierung-ja-f%C3%BCr-was-eigentlich/.

 

Ich komme jetzt auf die Teilnehmerin des 1. Glauchauer Aktivierungstags in der GBF zurück, die auf keinem Fall noch einen Tag dort verbringen wollte und uns um Hilfe gebeten hatte, Teil 1 war schon zu lesen. Kommen wir zu Teil 2, Termin am Freitag in der ARGE Zwickau Stadt, bei dem Vermittler Herrn Herold. Die Frau scheint keinerlei gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern der ARGE gemacht zu haben, denn sie kam wieder vollkommen nervös, zitternd und mit den Worten: „wenn ich nur erst wieder raus wäre“ zum Termin.

 

Nachdem wir im Zimmer bei Herrn Herold angekommen waren, wurde uns wie immer höflich ein Platz angeboten. Wenn man sich da nicht einfach setzt, steht man sich die Beine in den Bauch, das scheint auch eine Art der Behandlung von Leistungsbeziehern zu sein.

Das Gespräch fing an, es ging um eine neue EGV, kurz wurde noch darauf hingewiesen, dass die Aktivierung zur Bürgerarbeit erledigt sei. Weiter zur EGV, Herr Herold hat den Versuch eines Profilings gemacht, muss anerkannt werden und er hat dann noch mit beschwörender Stimme der Frau klar gemacht, das sie alle Medien nutzen soll um Arbeit zu finden. Es wird ihr auch ermöglicht den Zugang zum Arbeitgeberservice der BA zu nutzen. Schon in Ordnung, eine Arbeit will fast jeder finden, was soll es aber, wenn dann auf Zeitarbeitsfirmen und andere undurchsichtige Arbeitgeber verwiesen wird, es gibt keine gute Arbeit am Markt. 90% der Jobs sind schon soweit im Niedriglohn, dass der Weg zum Amt keinem erspart bleibt. Der Lohn reicht nicht um die Dinge des Lebens zu bestreiten, es wird fast keine Unabhängigkeit mehr geben.

 

Herr Herold druckte dann die EGV aus, reichte sie über den Tisch und nach meiner Frage, wann wir denn den Abgabetermin festlegen wollen, denn die EGV nimmt die Frau mit, war er überhaupt nicht mehr erbaut. Seine Worte: „da besprechen wir hier alles, ich gebe noch Tipps um schneller in Arbeit zu kommen und dann das“, eine EGV wird in der ARGE unterschrieben und nicht mitgenommen, Herr Herold war sichtlich erregt. Es ist aber nun mal so, dass man die EGV mitnehmen darf, das Recht hat jeder Leistungsbezieher und Herr Herold kann da nun auch nicht gegen an. Hier noch ein kleiner Auszug eines Urteils des LSG Bayern:

 

Vertragliche Vereinbarungen müssen auf Freiwilligkeit im Sinn autonomer Entscheidungen beruhen. Hilfeempfängern darf zwar "zugeredet" werden, ihre Entscheidung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, muss jedoch letztlich Ausdruck der Selbstbestimmung bleiben. Damit verträgt sich die Ausübung von Zwang nicht; diesbezüglich sei auf den Rechtsgedanken des § 123 BGB hingewiesen. Ein unter diesen Umständen abgeschlossener "Vertrag" trägt Züge eines Formmissbrauchs; in Wahrheit nämlich handelt es sich möglicherweise um einseitiges Diktat.


Die EGV haben wir mitgenommen u. werden sie zu einem vereinbarten Termin unterschrieben abgeben oder auch bei genauer Überprüfung verweigern.

Unsere 2 Sprechstunden in Zwickau und Glauchau standen wieder unter dem Begriff, „Bewilligungsbescheide eine unendliche Geschichte“. Wann wird sich das ändern, es kann nicht sein, dass es nur ein Minimum an fehlerfreien Bescheiden gibt. Hier sollte schnellstens eine Änderung her, 5 Jahre Probelauf, kann nicht sein, erstellt endlich Bescheide, die verständlich u. nachvollziehbar sind!

Kurz noch zu den Kosten der Unterkunft, auch so ein Dilemma, die vollen KdU sind von den ARGEn zu übernehmen!

Der Hinweis auf den pauschalierten Verbrauch von Wasser von 27m³ pro Person, pro Jahr sollten die SB/Leistung lassen.

Die Mitglieder des Sozialausschusses im Landkreis Zwickau und Herr Landrat Dr. Christoph Scheurer, haben hiermit eine Entscheidung getroffen, die in der Höhe des Verbrauchs zwar einmalig in der Bundesrepublik ist aber dazu auch einmalig abartig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Sozialausschusses, revidieren Sie diese irrsinnige Pauschale, Wasser ist immerhin ein Lebensmittel.

 

M. Madaus

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading