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2010

Eingliederungsvereinbarung – Zwangsvertrag zum Schaden des Hilfsbedürftigen

An die sogenannte Eingliederungsvereinbarung, kurz EGV, werden ganz bestimmte Anforderungen gestellt. Gegenwind e.V. ist bis jetzt noch keine EGV bekannt, die diesen Anforderungen genügt. Es wird Zeit, dieses Instrument, dass immer zum Nachteil der Hilfeempfängers ist, mit Hilfe der Hilfeempfänger dorthin zu verbannen wo es hingehört, nämlich in die Mülltonne.

Nach 5 Jahren Praxis kann man sagen: Die EGV dient der Sanktionierung und dem ,Kleinhalten und demütigen der Hilfeempfänger. Die sogenannte Vertragsform wurde gewählt, um dem Volk zu verschleiern, dass hier mit behördlicher Willkür und Zwang gearbeitet wird. Man hat schließlich die EGV „freiwillig“ unterschrieben und zugestimmt, dass man bereit ist, Repressalien in Kauf zu nehmen, wenn man sich nicht an den Vertrag hält. Dabei werden die meisten zur Unterschrift genötigt, oder dazu unter Androhung von Sanktionen erpresst.

 

Um es ganz klar zu sagen, die Verweigerung der Unterschrift darf keinerlei Sanktionen nach sich ziehen!

 

Eine EGV muss klar definierte Leistungen enthalten, die nachprüfbar und einforderbar sind. Dabei scheitert es bei allen EGV’s im Bereich den die ARGE zu erfüllen hat. Es werden die Leistungen angeboten, die im Vermittlungsbudget möglich sind. Das sind Ermessensleistungen die nicht einforderbar sind. Auch werden immer wieder Aufwandsentschädigungen, wie Bewerbungskosten oder Reisekosten, aufgeführt, die ebenfalls in einer EGV nichts zu suchen haben. All diese Leistungen stehen dem Hilfeempfänger mehr oder minder auch ohne EGV zu. Unterschreiben sie solche EGV’s nicht.

 

Sinn für sie macht eine EGV nur, wenn sie von ihrem Leistungsträger eine konkrete Leistung wünschen. So zum Beispiel eine besondere Fortbildungsmaßnahme oder eine Umschulung. Hier lohnt es sich gegebenenfalls eine EGV zu verhandeln, denn jeder Vertrag ist verhandelbar.

 

Stecken sie schon in einer EGV drin, weil man sie genötigt oder erpresst hat, dann können sie diesen Vertrag kündigen. Nach nun 2 jähriger Praxis an 4 ARGEn ist uns kein Fall bekannt, in dem die Kündigung der EGV nicht anerkannt wurde. Wie man so etwas handhabt und wie man die Kündigung verfasst, können sie unter anderem zu unseren Infosprechstunden erfahren.

 

Bedenken sie: Ohne EGV keine Sanktion.

 

Sollte man einen Verwaltungsakt erlassen, dann drohen ihnen auch keine Sanktionen, denn die Rechtsmittelbelehrung zur EGV per Verwaltungsakt ist nicht zutreffend. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen dies. Unter dem Aktenzeichen S31 AS 4201110 ER vom SG Chemnitz heißt es da z.B.:

 

Vielmehr soll mit der Rechtsfolgenbelehrung die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass ein Verstoß gegen die festgelegten Obliegenheiten gemäß § 31 SGB II sanktioniert werden kann. Insoweit ist allerdings tatsächlich zweifelhaft, ob die Rechtsfolgenbelehrung, die sich ausdrücklich auf "Verstöße gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten" bezieht, in Bezug auf die durch Verwaltungsakt festgelegten Obliegenheiten richtig ist, denn das Wort Vereinbarung setzt ausgehend von seiner Wortbedeutung zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, an denen es hier ersichtlich fehlt.

 

A. Pianski

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Kommentare: 6

  • #1

    Momo (Dienstag, 09 August 2011 17:15)

    Dieser Artikel ist veraltet. Seit dem 01.04.2011 hat der Gesetzgeber die Lücke geschlossen und seit dem ist auch ein EGV ersetzender Verwaltungakt nach § 31 genauso sanktionierbar als wenn man die EGV selber unterschrieben hätte. Der einzige Vorteil beim Verwaltungsakt bleibt, dass man gegen diesen Widerspruch einlegen kann, der aber keine aufschiebende Wirkung hat. Diese muß man dann vom SG erwirken lassen.

    Das BSG hat entschieden, dass ein erwerbsloser Hilfeempfänger keinen Anspruch mehr auf ein Mitspracherecht hat die EGV individuell mit zu gestalten.

  • #2

    Meyer (Freitag, 16 Dezember 2011 09:22)

    Das ist ja böse! Wer und warum hat/wurde dem Hilfeempfänger sein Mitspracherecht bei EGV entzogen? Das empfinde ich als ein schlimmen Verstoß des Menschenrets!

  • #3

    Pumuckl (Dienstag, 03 Januar 2012 16:02)

    Hallo ich schreibe hier da ich echte Probleme mal wieder mit der Eingliederungsvereinbarung bekommen habe. Aus Gründen von Kürzungen, Mobbing oder anderen Sanktionen möchte ich Anonym bleiben! Meine Eingliederungsvereinbarung wurde wie immer von dem Berater selbst erstellt und wörtlich nach Textbausteinen zusammen gezimmert in den es mir nicht erlaubt wird texliiche Veränderungen in den Vereinbarungen selbst zu machen.

    Alles ist falsch! Die momentanen Absprachen zwischen dem Berater und mir sind ganz andere wie die, die in den Vereinbarungen stehen sollen. Nun liegt das Ding, die Eingliederungsvereinbarung auf meinem Schreibtisch und ich soll es unterzeichnen obwohl ich wissentlich etwas anders sowohl im angestrebten Berufsbild als auch im angestrebten Zielen entsprechen. Nun habe ich die Vereinbarung kurzer Hand verändert und meinem Berater per Post zugeschickt. Darauf hin bekam ich den Rückruf das dies nicht den gesetzlichen Ansprüchen einer Eingliederungsvereinbarung entsprechen würde.

    Wozu dann eine Eingliederungsvereinbarung wenn es sowieso egal ist ob ich dem zustimme oder nicht. Zwangsmaßnahme nenne ich soetwas.

  • #4

    Hans-Jürgen Reglitzki (Donnerstag, 05 Januar 2012 13:04)

    @ Pumuckl

    Geh doch mal bei uns auf die Rubrik Download. Da findest Du einen vorgefertigten Text, wie Du der vorliegenden EGV widersprechen kannst. Bitte ändere es für Dich so ab, wie Du es brauchst.

  • #5

    Marco Lenz (Mittwoch, 08 Februar 2012 01:11)

    Ich habe ein Problem mit mein EGV und zwar habe ich sie schon unterschrieben bin aber nicht mit den Konditionen einverstanden da sich meine Sachbearbeiterin plötzlich rausnimmt mich in eine Arbeit zu vermitteln dabei habe ich ihr klar gesagt das mein weiteres Ziel eine Schuliche Fortbildung ab August ist. Ausserdem werde ich benachteiligt denn meine Ehefrau muss weniger Bewerbungen schreiben wie ich und hat die selben Absprachen sowie das sie auch ergänzende Maßnahmen bekommt die ihr helfen in einer Schule aufgenommen zu werden ich allerdings soll vorrangig mehr bewerbungen schreiben.
    Ich würde die EGV gerne kündigen käme ich damit durch oder muss ich diese Demütigung weiter ertragen und kann man irgendwie die Sachbearbeiter wechseln?

  • #6

    Marco Lenz (Mittwoch, 08 Februar 2012 01:14)

    Entschuldigt ich ergänze grade was ich vergessen hab.
    Mir wurde auch bei nicht unterschreiben eine Sanktion angedroht!

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