Sa

21

Aug

2010

Bei Anruf – Sinnlosmaßnahme

Es ist gar nicht so selten, dass sie von ihrem Vermittler angerufen werden und er sie für morgen oder übermorgen zu einer Trainingsmaßnahme verdonnert. Dann sagen sie ihm, dass er ihnen die Zuweisung bitte schriftlich zusenden möchte und sie bis dahin nirgendwo hingehen.

Gleich zu Anfang. Lassen sie ihre Telefonnummer aus den Akten bei der Behörde löschen. Sie müssen lediglich postalisch erreichbar sein. So können ihnen solche rechtswidrigen Anrufe nicht passieren und ihren Traumjob verpassen sie garantiert dadurch auch nicht.

 

Sollen sie zu einer dieser sinnlosen Maßnahmen geschickt werden, dann ist es erforderlich, dass sie schriftlich dazu aufgefordert werden. Erfolgt lediglich ein Anruf, ist dies nicht rechtens, auch wenn sie mit Sanktionen bedroht werden. Hier hilft im Zweifelsfalle eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Nötigung. Die schriftliche Einladung muss zwingend alle erforderlichen Angaben enthalten, die sie benötigen um allumfassend über diese Maßnahme informiert zu sein. Von wann bis wann geht diese Maßnahme, wann beginnt sie früh und wann endet sie, welcher konkrete Inhalt wird vermittelt oder welche konkreten Arbeiten soll ich verrichten usw. Fehlen diese Angaben ist die Zuweisung nicht rechtens.

 

In aller Regel fehlen solche Angaben und sie erfahren auch erst zu der Infoveranstaltung um was es sich handelt. Versuchen sie, andere Teilnehmer über die Rechtslage aufzuklären. Je mehr Hilfebedürftige sich gegen solche Vorgehensweisen wehren, desto schwieriger wird es für die Behörde werden, so weiterzumachen. Fast schon ein Ritual ist die Vorlage einer neuen EGV. Die Behörde weiß natürlich ganz genau, dass sie keine Chance hat, wenn mit ihnen diese Maßnahme nicht in einer EGV vereinbart wurde. Deshalb unterschreiben sie diese EGV nicht. Wenigstens nicht sofort, sondern nehmen sie sie mit nach Hause. Das Recht haben sie. Anschließend können sie sich an eine Arbeitsloseninitiative wenden und sich beraten lassen.

 

Ohne EGV, in der die konkrete Maßnahme verankert ist, kann sie niemand zwingen daran teilzunehmen. Sie müssen natürlich standhaft bleiben, wenn die üblichen Angriffe erfolgen. „Sie wollen doch arbeiten.“, „Wir vermitteln sie in Arbeit.“, „Das ist ihre einmalige Chance.“ Solche und ähnliche Sprüche sind natürlich nur heiße Luft, denn sonst wären sie ja schon lange in Arbeit. Besuchen sie solche Maßnahmen nur, wenn sie es auch wirklich wollen und nicht, weil andere es wollen.

 

A. Pianski

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