Sa

07

Aug

2010

Wochenbericht 31. Kalenderwoche

Stellen wir an den Anfang unseres Berichtes, den Donnerstag mit einer Begebenheit in der ARGE Zwickau Stadt.

Zuvor ganz kurz, wir haben am Donnerstag unsere Vereinszeitung GEGENWIND in Zwickau verteilt und wurden dabei von einem jungen Mann mit sichtlichen Problemen angesprochen. Er war zu einem Termin bei der SBin Frau Falkner bestellt, bei dem Termin sollte es um die Umzugsgenehmigung in eine neue Wohnung gehen. Der betroffene junge Mann ist von seinem Vermieter gekündigt worden.

Die alte Wohnung soll bis 12.08. geräumt sein und es fehlte ihm die Zusage für die neue Wohnung, eine 45,27m² große Wohnung.

Jeder denkt, ist das ein Glück, die Wohnung passt in der Größe und die Kosten waren auch angemessen, also kein Problem. Falsch, wir haben nicht an das verquere Denken und Tun der ARGE und deren SB gedacht.

Der Betroffene sollte die Wohnung nicht bekommen, denn 0,27m² sind zu viel und das konnte Frau Falkner nicht genehmigen. Was sie zu dieser unverständlichen Entscheidung getrieben hat, ist nur zu vermuten, der betroffene junge Mann kam zu uns und bat um Hilfe.

 

Er wollte sich an die Geschäftsführung wenden, da er ab 12.08. obdachlos geworden wäre, obwohl eine Wohnung zur Verfügung stand, aber eben lächerliche 0,27m² zu groß.

Zwei aktive Vereinsmitglieder erklärten sich bereit dem Betroffenen als Beistand zu unterstützen. Innerhalb einer kurzen Wartezeit hatten die 3 dann einen Termin bei Herrn Große, seinerseits Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt.

Wie es denn immer kommt, gab es Probleme mit dem Beistand. Herr Große kann und will sich nicht daran gewöhnen, dass nicht nur 1 Beistand bei Terminen dabei sein kann, sondern durchaus 2, es wird von Beistand gesprochen, aber im § 13 SGB X ist Beistand kein Numerativ, sondern ein Nominativ. Einfach, Beistand ist nicht an Personenzahl gebunden.

 

Die Beistandsallergie von Herrn Große scheint eine chronische Sache zu sein, denn ohne Diskussionen klappt das nie. Der Zufall hat aber geholfen und 2 Beistände wurden akzeptiert, denn auch Herr Große hatte sich mit seiner rechtlichen Damenriege umgeben.

Da es um die Wohnung gehen sollte, hatte das Gespräch einen Anfang, wo sofort Unverständnis aufkam.

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, dass er Schulden habe, dass er keinen Job hat und wenn dann hält er es nicht lang aus, seine schulische Bildung sei auch nicht die Beste usw., was hat das bitte mit dem Anliegen Wohnung u. drohender Obdachlosigkeit zu tun.

 

Als ein Beistand darauf aufmerksam machte, bekam er von Herrn Große gesagt, dass er nicht mit ihm spreche, ist das vielleicht Ignoranz. Es vielen dann auch noch die Worte, dass der Betroffene von Steuergeldern lebt, die Antwort in Richtung Geschäftsführer, „ sie leben doch auch von Steuergeldern“ war da nur richtig und treffend. Zum eigentlichen Anliegen hatte man dann nicht so sehr viel Zeit, das Angebot sich in einer Zwickauer Obdachlosenunterkunft zu melden kam auch wieder und dann noch eine Aussage einer der Damen die sich in SGBs auskennen, nur diese Aussage hatte einige Unrichtigkeiten, wegen 0,27 m², die ein Nichts sind und für eine Berechnung der Unterkunftskosten nicht einmal relevant sind, wird ein solches „Theater“ gemacht. Stellen wir fest: der Herr und die Damen der Leitungsebene wollten nochmals beraten, wir hoffen die Beratung endet mit der Zusage zum Anmieten der Wohnung, sollte der junge Mann durch Beschlüsse der ARGE obdachlos werden, ist das ein Fall für die Öffentlichkeit.

Ganz kurz noch zu den Sprechstunden in Zwickau und Glauchau, denn hier hat sich in 4 Fällen wieder die Frage gestellt, warum sind die Leistungsbescheide undurchsichtig und wenn man dann den Rechenkünsten folgen konnte, sind sie falsch. Ist hier jemals eine Änderung in Sicht, nach 5 Jahren geht es immer noch nicht.

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

 

M. Madaus

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