Fr
06
Aug
2010
Das P-Konto (Pfändungssicheres Konto) und die Gefahren
Schnell kann es passieren, dass ALGII-Bezieher, Erwerbstätige im Niedriglohnsektor oder auch Bezieher von Altersvorsorge, in eine Situation geraten, wo die Einnahmen nicht mehr ausreichen um bestimmte notwendige Dinge zu zahlen. Um dann als Schuldner einen gewissen Schutz vor einer Kontopfändung zu haben, ist es möglich seit dem 01.07.2010 ein sogenanntes Pfändungsschutz oder in der Kurzform P-Konto zu vereinbaren (§ 850k der Zivilprozessordnung-ZPO).
Die ganze Sache soll im eigentlichen Sinne einfach vor sich gehen, in dem das bestehende Girokonto bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse in ein P-Konto umgewandelt wird. Das klingt alles so einfach, die Umwandlung vom normalen Girokonto auf ein P-Konto sollte nicht länger als 4 Tage dauern und es bleiben dann 985,15 EURO immer Pfändungsfrei.
Jeder kann nur ein P-Konto einrichten, die Schufa bekommt Auskunft über die Führung eines P-Kontos. Unsere Kreditwirtschaft sollte den Zugang zu P-Konten nicht erschweren, so unsere ach so kompetente Bundesregierung, die damit meinte, die Kosten werden sicher nicht höher sein als normale Kontoführungsgebühren.
Aber hallo, schnell wird man da eines besseren belehrt, bei der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto verlangt z. B. die Sparkasse Chemnitz sage und schreibe 12,50 EURO Kontoführungsgebühren!!!
Das ist der richtige Gebührensatz für ALG II-Bezieher oder die anderen Verbraucher, die für sich eine gewisse Absicherung haben wollen.
Die Bundesregierung stellte dazu fest:
Die Preise der Kreditwirtschaft kann die Bundesregierung nicht vorschreiben. Es spricht vieles dafür, dass P-Konten zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kreditwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten wird, den Zugang ihrer Kunden zu P-Konten nicht zu erschweren, zumal sie von den erheblichen Verbesserungen bei der Abwicklung von Pfändungen profitiert.
Da hat sie aber die Rechnung ohne die Kreditwirtschaft gemacht. Also, kann nur bei Abschluss eines P-Kontos, die 1. Frage sein: wie viel verlangt die Bank oder Sparkasse Kontoführungsgebühren.
Bei den Gebühren der Sparkasse Chemnitz kann von Kundenfreundlichkeit auf keinem Fall gesprochen werden. Da kann dann das Konto auch so bleiben wie es ist.
M. Madaus
Kommentare: 1
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#1
Hallo,
ich kann dies ausdrücklich bestätigen. Man bekommt von der SPK Chemnitz regelrecht die Pistole auf die Brust gesetzt. Die Umstellung zum P-Konto wird nur gemacht wenn man das Konto gleichzeitig auf "Giro Intensiv" umstellen lässt. Das kostet deutlich höhere Kontoführungsgebühren. Hinzu kostet jede Abhebung am Geldautomaten (auch an denen der SPK) Gebühren, ebenso Überweisungen die man per Onlinebanking (!) macht. In manchen Monaten kommen da schnell 20-30 EUR an Gebühren zusammen. Das ist reine Abzocke seitens der SPK Chemnitz, denn unterschreibt man die Umstellung auf "Giro Intensiv" nicht, gibts keine Umstellung des Kontos. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






