Sa

31

Jul

2010

Fehlerteufel im Bewilligungsbescheid

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, hat in einem internen Bericht zugegeben, dass haufenweise falsche Bescheide erstellt werden. Zu erkennen wäre das an den gestiegenen und mit Erfolg beschiedenen Widerspruchsverfahren.

Hier sind aber nur die, die als falsch erkannt wurden und im Widerspruchverfahren gelandet sind, wo eine intensive Kontrolle und Nachrechnung erfolgt ist.

In Zahlen gibt die BA an: ca. 162.300 falsche ALG II Bescheide, dagegen stellt man fast 1 Million Widersprüche, ja da kann doch was nicht stimmen. Erfolgreiche Widerspruchsverfahren liegen bei 38%, des Weiteren sind dann noch die Klagen vor dem Sozialgericht, die meist auch erfolgreich für den ALG II-Bezieher enden.

Im Fall der Bewilligungsbescheide liegt so viel im Dunkel, dass über Zahlen nicht genau erkennbar ist wie hoch die tatsächliche Fehlerquelle liegt. Viele der ALG II-Bezieher können ihre erstellten Bescheide nicht nachvollziehen und aus der Unkenntnis heraus, werden oft Leistungen überhaupt nicht erbracht oder falsch berechnet.

Es besteht auch noch eine interne Anweisung, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist, darin heißt es: Widersprüche sind zu Ungunsten der Antragsteller zu bescheiden. So will man die eigenen Fehler einfach vertuschen, mit der Meinung, Widerspruch abweisen, es wird doch keiner dran bleiben und bis vor das Sozialgericht gehen. Hier hat die BA in gewisser Weise Recht, denn die Angst vor Gericht zu gehen ist bei vielen ALG II-Beziehern groß.

In der Praxis sieht das in der Regel so aus, wenn 10 Bescheide nur überflogen werden, noch nicht genau geprüft, wird schon bei ca. 3-4 Bescheiden eine Unregelmäßigkeit erkannt. Nach einer richtigen Überprüfung, kann gesagt werden, dass 8 Bescheide Ungereimtheiten oder auch eklatante Fehler haben.

Es gehen also 8 Bescheide in Widerspruch und da sind eben teilweise Fehler schon ohne intensive Prüfung sichtbar. Das Erstellen der Bescheide ist ein Unding, noch wird geglaubt, da sitzen Fachkräfte vorm Computer, denn im Prinzip liegen die Zahlen zum Eingeben vor, fragt man sich da nicht, ist das Absicht oder Unvermögen? Bei einigen Leistungsbearbeitern muss gesagt werden, die sind am falschen Platz, so viele Fehler können und dürfen nicht passieren.

Die Unübersichtlichkeit der Bescheide hat Methode, wenn jeder sofort nachvollziehen könnte, was richtig oder falsch ist, wären die Widerspruchsverfahren nicht mehr überschaubar. Die häufigsten Fehler passieren immer wieder, wenn in einer BG eine Person in Arbeit ist, da werden Pauschalsummen als Einkommen angerechnet, die Freibeträge stimmen nicht und das führt dann meistens zu Rückforderungen.

Auch zustehende Leistungen werden vergessen zu gewähren, z. B. Mehrbedarfe, Versicherungspauschale bei Einkommen, es kann eine lange Liste werden. Unglaublich ist aber dann, wenn in einer BG von 2 Personen, eine 3. Person erscheint, die weder mit Namen noch Anschrift passt aber im Bescheid steht. Das ist geschehen anno 2010 in einer ARGE im Landkreis Zwickau.

 

Die Erklärung eines Bewilligungsbescheides, ist für die SB/Leistung schon ein Problem, denn es ist so, dass sie ihre eigenen Bescheide nicht nachvollziehen können und soll es ein SB tun, der im Fall keinen Einblick hat, hört man die Worte, das kann ich ihnen nicht erklären ist nicht meine Berechnung.

 

Die BA ist hier gefordert, nach 5 Jahren Berechnungsirrsinn endlich für alle nachvollziehbare Bescheide erstellen zu lassen. Die Vermutung liegt hier Nahe, dass keiner den Durchblick bekommen soll, denn in dem Zahlendschungel erkennt mancher erst nach Monaten, dass etwas nicht stimmt. Dann hilft nur der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, der dauert und dann kommt die lapidare Antwort: „wir konnten keinen Fehler finden“. Am Schluss hilft nur der Gang zum Sozialgericht. Jeder ALG II-Bezieher sollte seine Leistungsbescheide genau ansehen und prüfen oder von Beratungsstellen und Initiativen die im Bereich HARTZ IV tätig sind überprüfen lassen!

 

M. Madaus

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Kommentare: 3

  • #1

    Martin Kröhn (Mittwoch, 04 August 2010 14:34)

    Als erster Vorsitzender des gemeinnützigen Hartzfrei e.V., können die Vereinsmitglieder und ich exakt das bestätigen, was in diesem Artikel aufgezeigt ist...



    Liebe Grüße

    Martin Kröhn

  • #2

    Michael (Freitag, 13 August 2010 21:28)

    Wo kann ich den Bericht nachlesen?

  • #3

    M. M. (Samstag, 14 August 2010 08:08)

    www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massenhaft-falsche-hartz-iv-bescheide-2367.php
    Unter diesem Link ist der Bericht zu finden.

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