Mi

30

Jun

2010

Bericht vom Fortbildungsseminar 25.06.-27.06. in Kirchheim

Das Seminar wurde von der Initiative Sozial e. V. Bad Hersfeld organisiert und der Referent für diese 3 Tage war Frank Jäger von Tacheles e. V. in Wuppertal. Die 18 Teilnehmer, die aus verschiedenen Bundesländern angereist waren, konnten viele neue interessante Anregungen für die Arbeit in den jeweiligen Initiativen mitnehmen.

Über die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Kosten der Unterkunft und Heizung, Bewilligungsbescheide überprüfen, Eingliederungsvereinbarungen, Sanktionen, bis zu den neuen Härtefallregelungen und Begleitschutz hatten wir ein breitgefächertes Spektrum an Themen.

 

Aus den Themen haben sich Eingliederungsvereinbarung, Sanktionen und die Unterkunftskosten hervorgehoben. In allen ARGEN wird bei Abschluss einer EGV Druck ausgeübt, die Leistungsbezieher werden zur Unterschrift unter diesen Vertrag genötigt, indem sie mit Sanktionen bedroht werden. Hier sind gleich zwei Straftatbestände relevant, die Nötigung und die Bedrohung. Die EGV ist ein verhandelbarer Vertrag, wenn die ARGE fadenscheinige, nichtssagende „Leistungen“ erbringt, warum soll der Leistungsbezieher willkürliche Forderungen der ARGE erfüllen. Keine EGV ohne Prüfung unterschreiben, immer mit nach Hause nehmen, mit der Unterschrift werden der ARGE Tür und Tor für Sanktionen geöffnet. Mit der Unterschrift werden die Menschenrechte an die Willkür der SB in der ARGE abgetreten (Artikel 12 Grundgesetz Abs. 1-3).

 

Sanktionen, eine weitere Abstrafungswillkür, hier ist es notwendig genau zu prüfen, warum erfolgt die Sanktion und es sollte immer Widerspruch eingelegt werden. Oftmals ergeben sich rechtliche Fehler, weil nicht die richtige Rechtsgrundlage von der Behörde gewählt wurde, eine Rechtsfolgebelehrung nicht eindeutig und umfassend erfolgte oder der Beginn des Sanktionszeitraums rechtlich falsch ist. Häufig sanktioniert wird aufgrund von §31 Abs. 1 und §31 Abs. 2 des SGB II. Fehlt eine Rechtsfolgebelehrung oder wurde diese nicht konkret, verständlich, richtig und vollständig ausgeführt, so darf nach höchster Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (AZ: B 14 AS 53/08 R) die Sanktion nicht ausgesprochen werden. Eine bloße Auflistung von Paragrafen reicht dabei nicht. Vielmehr muss die Behörde den Betroffenen im Vorfeld genau aufklären, welche Folgen eine Zuwiderhandlung in sich birgt. Dabei muss auch der Einzelfall berücksichtigt werden.

 

Das war nur ein kurzer Auszug von dem, was alles zur Sprache kam und worüber wir diskutiert haben, um für die Leistungsbezieher die bestmöglichste Hilfe zu geben.

Natürlich hatten wir auch die Möglichkeit unsere Köpfe mal auszulüften und das durften wir in einer wunderschönen Gegend.

 

Wir haben auch viele neue Freundschaften geschlossen, mit denen wir weiterhin Kontakt halten werden. Für alles gilt auch nochmals unser Dank an den Organisator Gerhard Ahmed und an den Sponsor die „Aktion Mensch“.

 

Frank Jäger hat uns die vielfältigen Themen wieder so gut herübergebracht, dass es für alle verständlich war. Der Dank auch an Ihn für seine Geduld bei der Beantwortung der vielfältigen Fragen aus den Reihen der Teilnehmer.

 

Unser gemeinsames Fazit ist, dass wir uns untereinander vernetzen müssen, wir müssen in der Erwerbslosenarbeit zusammenrücken um auch politisch etwas zu erreichen.

 

Der Kahlschlag bei den Sozialsysthemen hat erst begonnen, wir sollten uns endlich wehren und das kann jeder Einzelne schon tun, wenn er Courage zeigt und eben mal keine EGV unterzeichnet oder eine Zwangsmaßnahme verweigert.

 

Die Initiativen sind da um zu helfen, noch gibt es auch Gerichte die für die Menschen in den prekären Lebenslagen entscheiden.

 

WEHRT EUCH GEGEN DEMÜTIGUNG UND MISSACHTUNG EURER GRUNDRECHTE DURCH DIE BEHÖRDE!

 

M. Madaus

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Kommentare: 1

  • #1

    JRS (Donnerstag, 01 Juli 2010 23:51)

    schön das das Treffen so fruchtbar war.
    Als Fernbeitrag empfehle ich IMMER Gedächnisprotokolle zu schreiben.

    So lassen sich die gezielten Notvergrösserer schnell identifizieren und auch nach Versetzungen würden Rückfällige schnell gefunden werden.

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