Do
24
Jun
2010
Unprofessionell
Montag, 21.06.2010 ARGE Hohenstein-Ernstthal, Abteilung U25. Auf dem Flur vor dem Zimmer Goldacker eine junge Frau mit ihrem Vater und zwei Beiständen. Die Tür geht auf, kurze Frage "Mit oder ohne Beistände?“. Antwort "Mit Beiständen "." Dann nicht mit mir "und dann eilte Frau Goldacker den Gang entlang ins Zimmer ihrer Teamleiterin.
Die junge Frau hatte vor längerer Zeit schon einmal einen Befangenheitsantrag gegen Frau Goldacker gestellt, weil sie mit der Art und Weise wie mit ihr umgegangen wird nicht einverstanden war. Die Geschäftsführerin beantwortete den Befangenheitsantrag dahingehend, dass bei Frau Goldacker nichts zu beanstanden wäre und dass kein Recht bestände, auf einen anderen Vermittler.
Nun hat sich aber gezeigt, dass man doch den Vermittler wechseln kann, indem man einfach Beistände mitnimmt. Dies ist auch ein Tipp an all diejenigen, die gern bei Frau Goldacker als Vermittlerin weg wollen. Dadurch dass Frau Goldacker gegen Monika Madaus prozessiert hat, ist es ihr nun offensichtlich peinlich, ihr in die Augen zu schauen. Da das aber eine reine private Angelegenheit war ist es mir völlig unverständlich wie man als Arbeitsvermittlerin und Bedienstete einer Behörde so unprofessionell reagieren kann. Unverständlich ist aber auch wie seitens der Teamleitung und der Geschäftsführung reagiert wird. Es scheint so als hätten Mitarbeiter Narrenfreiheit.
Der Termin fand schließlich bei der Teamleiterin Frau Kiesling und ihrer Stellvertreterin Frau Weber statt. Da die junge Frau eine zweite Lehre machen möchte, wurde sie hier exzellent beraten. Im Gegensatz zu Frau Goldacker, die den Wunsch mit einem lapidaren Nein, da gibt es nichts, abgetan hat, wurden ihr Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihrem Ziel näher kommen kann. Auch versprach Frau Weber durch Telefonate sich selbst mit darum zu kümmern. Stellt sich die Frage, ob auch ohne Beistände eine solche Beratung erfolgt wäre.
Zum ersten Mal wurde auch von Frau Kiesling zugesagt, eine schriftliche Ablehnung der Beistände durch Frau Goldacker der Betroffenen zuzusenden. Sind wir mal gespannt ob diese Zusage eingehalten wird.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Jeder, auch ich, stellt sich die Frage - "Wie lange kann Frau Goldacker die Rechte der Hilfesuchenden ignorieren?"
Das Gesetz schreibt im § 13 SGB X ausdrücklich vor, dass jeder Leistungsbezieher das Recht hat Beistände zu Behördengesprächen mitzunehmen.
Die zweite Frage, die sich hier unweigerlich anschliessen muss, lautet: "Wie lange ist Frau Goldacker für Ihren Arbeit-
geber in dieser Position, und in der Abteilung U-25-Jährige
überhaupt noch tragbar?"
Nach meiner Meinung ist sie in einer Abteilung ohne Kundenkontakt, wie z.B. die Poststelle, besser aufgehoben.
Hans-Jürgen Reglitzki

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






