Mo

21

Jun

2010

Tätigkeitsbericht Cloppenburg

Nun ist es endlich soweit. Nachdem die Presse die erste Sprechstunde unserer Filiale in Cloppenburg groß bekanntgab, blieb in der ersten Sprechstunde am 01.06.2010 der Andrang allerdings in Grenzen.

Einige Hilfesuchende kamen quasi lediglich zur Schnupperstunde. Es handelte sich dabei um

ALG-I-Bezieher, denen jedoch in Kürze das Abrutschen in die Armut per Gesetz droht – in das Hartz IV, oder in diesen Fällen besser gesagt in das ALG II.

 

Für viele bedeutet dies aber auch, dass sie sich bezüglich der persönlichen Daten und Verhältnisse fasst „nackig“ machen müssen. Der Schwerpunkt der Fragen lag logischer Weise im Bereich der Freibeträge für Vermögen und Altersvorsorge.

 

Hier sollte jeder, noch Arbeitslosengeld-1-Empfänger, sich im Klaren sein, dass seit kurzem folgende Regelung gilt:

 

beim Vermögen beträgt das Schonvermögen 150 Euro X Lebensjahre, hinzu kommt noch ein PKW für jeden Erwerbsfähigen in der Bedarfsgemeinschaft im Wert von max. 7.500 €

 

für Kinder beträgt der Maximalbetrag beim Schonvermögen 3.100 Euro beim Schonvermögen

 

für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gibt es noch einen Betrag von 750 Euro für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen

 

die Altersvorsorge wurde zum 17.04.2010 neu geregelt, und beträgt jetzt für alle, ab diesem Tag gestellten Erstanträge 750 Euro X Lebensalter. Wichtig dabei ist, wenn es sich nicht um eine Altersvorsorge nach § 10 a EstG (Riesterrente) handelt, dass der Vertrag einen Verwertungsausschluss vor Eintritt in das Rentenalter enthält. Die Riesterrente ist immer geschützt.

 

Sollten Sie leider vor Ihrem Erstantrag für Hartz IV stehen, dann besuchen Sie uns in unserer Sprechstunde, und informieren Sie sich über die gesetzlichen Möglichkeiten welche Ihnen trotz dem Armutsgesetz zustehen. Es gehört heute dazu, dass man sein Geld „Hartz IV“ sicher macht!

 

Am 01.06.2010 kam eine Frau in unsere Sprechstunde, die leider mit ihren Nerven am Ende war, und erst einmal bitterlich weinte. Sie hatte kein Geld, ihre Tochter war in Oldenburg im Krankenhaus, und sie als Mutter konnte ihre Tochter auf Grund eines Fehlers der ARGE nicht besuchen. Nach einer Überprüfung des Leistungsbescheides stellte sich heraus, dass bei der Berücksichtigung vom Einkommen eine Summe von 500 Euro zu viel abgezogen wurde. Sie hatte diese Summe in dem Monat nachweislich nicht bekommen. Daher konnte die Berechnung auch nicht stimmen.

 

Da bei der ARGE Cloppenburg, wie bei allen ARGEN, zwar die Telefonnummern auf dem Formular stehen, man aber immer in irgendeinem deutschen Callcenter der Bundesarbeitsagentur landet, sagten wir kurz und knapp, dass wir für Mittwoch, den 02.06.2010 einen Termin beim Teamleiter der Leistungsabteilung wollten. Die Dame am anderen Ende der Leitung schickte daraufhin ein Mail an die ARGE Cloppenburg, Leistungsabteilung.

 

Am Mittwoch, früh um 08.00 Uhr erst einmal ein großes Erschrecken. Mittwochs war die ARGE geschlossen, und nur für „Kunden“ mit Termin geöffnet. Nun ja, wir hatten einen Termin beim Teamleiter, der uns dann auch empfing. Sofort fiel auch dem Teamleiter der Fehler seiner Mitarbeiterin auf. Er korrigierte den Fehler, und bereitet eine sofortige Barauszahlung mit der Geldkarte vor.

 

Danke für die schnelle Hilfe konnten wir nur sagen, aber eine andere Chance gab es ja auch nicht, da der Fehler ganz eindeutig bei der ARGE lag. Die Mutter war glücklich, und konnte noch am selben Tag ihre Tochter im Krankenhaus Oldenburg besuchen. Einziger Wermutstropfen, der Geldautomat befindet sich nicht in der Leistungsabteilung am Lankumer Ring, sondern beim Arbeitsamt am Pingel-Anton-Platz.

 

In der 2. Sprechstunde, war der Zulauf an Hilfesuchende schon größer. Über die Informationen zu den Rechten, kam auch die Kontrolle zu den Leistungsbescheiden hinzu. Einige Überprüfungs-anträge nach § 44 SGB X wurden gestellt. Hier müssen wir jetzt die Antworten auf die Anträge abwarten, um dann entsprechend reagieren zu können.

 

Für alle, die noch nicht wissen, was der § 44 SGB X bedeutet, hier eine kurze Erklärung dazu. Da auch bei einer Behörde „Fehler“ passieren können, insbesondere bei der Berechnung der Leistungen zum Hartz-IV-Bedarf und weiterer Anträge in diesem Bereich, hat der Gesetzgeber im „Zehnten Sozialgesetzbuch“ diesen Paragraphen eingeführt. Mit diesem § 44 hat der Hilfesuchende die Möglichkeit sämtliche Bescheide für 4 volle Jahre, also jetzt bis zum 01.01.2006 zurück trotz ihrer Rechtsgültigkeit, überprüfen zu lassen. Die Behörde muss nun prüfen, ob ihr hier ein Fehler unterlaufen ist, oder ob dem Gesetz und den Vorschriften entsprechend alles richtig gemacht wurde, und muss einen schriftlichen Überprüfungsbescheid erstellen. Liegt der Überprüfungsbescheid vor, so kann der Leistungsbezieher wieder sämtliche Rechtsmittel, wie Widerspruch anschließender Klage, einlegen. Dies, wie bereits zuvor beschrieben, für alle Leistungs- und Änderungsbescheide und alle abgewiesene Anträge. Gleiches gilt auch für z.B. die abgelehnte Übernahme der Nebenkostennachzahlung der letzten 4 Jahre (nur bei angemessenem Wohnraum), und für rechtswidrig verhängte Sanktionen. Selbst aus Unwissenheit nicht eingereichte Autoreparaturen, Kfz-Steuern (bei ALG-II-Aufstockern) und sogar die Abwrackprämie können über diesen Paragraphen nachträglich eingereicht werden.

 

Die Sprechstunde am vergangenen Dienstag war sehr gut besucht. Hier ging es z.B. bei einer 6-köpfigen Familie um die beiden letzten Leistungsbescheide. Der Familienvater hat inzwischen in Oldenburg eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen können, muss jedoch leider mit dem ALG II aufstocken. Die Überprüfung ergab, dass die Frei- und Absetzbeträge, die vom Einkommen abgezogen werden müssen, viel zu niedrig sind. Auch hier wurde ein Überprüfungs-antrag gestellt, da der letzte Bescheid bereits rechtskräftig war. Gleiches traf bei einer anderen Familie zu. Hier gab es einiges mehr zu berücksichtigen, denn einige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wurden mit Sanktionen belegt. Auch hier wird erst einmal ein Überprüfungsantrag gestellt, und gleichzeitig muss die Rückforderung/Aufrechnung durch die ARGE zurückgenommen werden. Wo von soll die Familie leben, die durch die Sanktionen eh schon viel weniger Geld zur Verfügung hat, dann noch eine Rückforderung (Berechtigung wird noch geprüft) monatlich ausgleichen soll?

 

Schon jetzt steht bereits fest, dass es auch bei der ARGE Cloppenburg erheblich Mängel bei den Bescheiden gibt. Nutzen Sie die Gelegenheit und besuchen auch Sie uns, wenn Sie das Gefühl haben das Ihr Bescheid falsch ist, zu unserer Sprechstunde jeden Dienstag von 09 bis 13 Uhr im Büro vom DGB, Soestestr. 10.

 

Hans-Jürgen Reglitzki

 

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Kommentare: 14

  • #1

    Ivona (Donnerstag, 12 August 2010 12:05)

    Habe heute durch eine Freundin die bei euch war erfahren.Sie hatte auch bei mir ständig und immer das Gefühl das meine Bescheide nicht ganz rechtens sind.Ich hab nun mal nicht die grosse Ahnung und wenn ich Hilfe suchte bei einigen beratungsstellen hat man mich direkt abgewiesen aber konnte mir auch nicht sagen wo ich hingehen kann.Sorry aber oft hatte ich das Gefühl die stecken alle unter einer Decke keiner will oder darf einem helfen.
    Genau wie das was ich schreibe fühle ich mich auch.Total hilflos und dem gegebenen ausgeliefert.Sage zu allem Ja und Amen was die verlangen mit dem bitteren Beigeschmack das die am längeren Hebel sitzen.
    Kann ich einfach so reinkommen oder brauche ich einen Termin??

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Donnerstag, 12 August 2010 20:26)

    Hallo Ivona,
    um Dir helfen zu können musst Du mir deine Kontaktdaten senden. Sende doch einfach eine E-Mail an hjreglitzki@web.de,
    oder an info@ali-gegenwind.de
    Dann kann ich Kontakt zu Dir aufnehmen. Oder Du komms zu uns in Cloppenburg zur Sprechstunde. Du findest uns jeden Dienstag in Cloppenburg, Soestestr. 10, 1. Etage im Büro vom DGB (gegenüber der Araltanstelle und über dem Fitness-Studio).
    Damit bleibt, wenn Du das willst, Deine Anonymität gewahrt (nur ich kenne Dich dann).
    Ich freue mich auf Deine erneute Kontaktaufnahme zu uns, und sicherlich werden wir Dir, wie schon so Vielen, auch weiterhelfen können.
    Liebe Grüße
    Hans-Jürgen Reglitzki
    Gegenwind e.V. Büro Cloppenburg

  • #3

    Bea (Dienstag, 17 August 2010 16:10)

    Hallo Leute!Also es ist wirklich nicht einfach gegen die arge anzugehen vor allem wenn man alleine ist, aber seidem ich letzte Woche das erste mal bei Gegenwind war geht es mir Super und ich habe kraft gefunden mich endlich zu wehren mit hilfe von Heern Reglitzki den ich hiermit meinen Dank aussprechen möchte hat mein Leben wider einen Sinn!Ich hoffe das noch viele hilfebedürftige die das selbe problem haben was die arge betrifft kontakt zu gegenwind aufnehmen!! LG Bea

  • #4

    niewtor (Dienstag, 25 Januar 2011 02:07)

    Für die Argen in CLP biete ich meine Begleitung zum Amt an. Es gibt ein Protokoll über die Begleitung.

    Möglich sind drei Dinge im Gesprächsablauf:
    1. Ich protokolliere nur und schalte mich nicht weiter in das Gespräch ein.
    2. Ich interveniere von Zeit zu Zeit zu den Aussagen der ArGe, wenn es geboten erscheint.
    3. ich führe das Gespräch komplett mit oder allein. Dazu ist allerdings jede Kenntnis der Sachlage erforderlich.

    Gruß
    niewtor

  • #5

    Snoopy84 (Dienstag, 25 Januar 2011)

    Ich kann nur jeden ans Herz legen, sich an Niewtor wu wenden!!! Er Begleitet mich selber, und ist eine echte Hilfe. Ich kann nur sagen sehr Sachkundig, und die Protokolle sind Perfekt. Nach dem er mich hier bei der Schwachsinn Arge CLP Begleitet, habe ich keine Schikane mehr :) Und alle die hier Sanktioniert wurden usw. Kann ich nur Herrn Kroll in Oldenburg Empfehlen. Er ist einer der Besten in Deutschland, wenn nicht sogar der Beste. Mann muss auch nicht nach OL Extra Fahren, es reicht auch ihm die Unterlagen zu zu schicken. Danach läuft alles per Mail oder Telefon.

  • #6

    Hans-Jürgen Reglitzki (Mittwoch, 26 Januar 2011 19:33)

    Hallo Snoopy,

    vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich weis nun das Niewtor einen etwas weiteren Weg nach Cloppenburg hat, und er ein sehr ruhiger und besonner, aber auch einer mit viel Mum ist. Harald und ich kennen uns aus der BAG Prekäre Lebenslagen, und wir sind zur Zeit in der Überlegung Gegenwind auch im Emsland, sprich Sögel zu installieren. Auch der Anwalt, den Du erwähnst ist super. Dein Anwalt kennt sich wie kaum ein anderer Anwalt im Gesetz des SGB II aus. Leider ist er, wie er mir auf einer Regionaltagung bei ALSO in Oldenburg persönlich mitteilte, an seine Grenzen gestossen. Er ist bis zum Hals in Arbeit, und kann zur Zeit kaum neue Klienten annehmen. Vielleicht kommst Du auch einmal mit Harald zusammen zu unserer Sprechstunde (jeden Dienstag in Cloppenburg, Soestr. 10 im Büro vom DGB, von 09 bis 13 Uhr). Uns interessiert Dein "Fall" mit der ARGE Clp. ganz besonders, zudem Du ja dafür auch die Unterstützung des Anwaltes hast.
    Melde Dich mal an einem Dienstag, oder unter 04475 / 3299828

    Hans-Jürgen Reglitzki

  • #7

    suny2011 (Dienstag, 10 Mai 2011 11:55)

    hallo

    ich hab da mal ne frage und zwar wenn mein lebenspatner 800 euro verdient!was heisst das dan für bekomme zur zeit hartz 4 noch gemeinsm mnit meinem patner.krieg ich dan noch was von der arge dazu oder wie sieht das auch und wie wird meine krankenkasse dan bezahlt ich bin familienversichert und hab da auch meine tochter drüber laufen was aber nicht das leibliche kind meines patners ist

    liebe grüsse suny

  • #8

    Kandit (Mittwoch, 13 Juli 2011 20:07)

    Wie schön, dass es ein Land gibt, in dem auch der Geld bekommt, der nicht am Arbeiten ist:)

  • #9

    zahir (Mittwoch, 10 August 2011 21:20)

    @kandit
    Dem stimme ich dir voll zu :)
    Selbst Schuld ;))

  • #10

    Hans-Jürgen Reglitzki (Donnerstag, 11 August 2011)

    Moin,
    @ Kandit und Zahir,

    ich wünsche Euch beiden, dass Ihr nie Arbeitslos werdet. Falls aber doch, dann seid Ihr bei uns herzlich willkommen, denn wir werden Euch auch helfen.

    Nur zu Eurer Info. Wir leben in einem Sozialstaat!

  • #11

    Paul (Sonntag, 16 Oktober 2011 18:24)

    hallo.habe da mal ne frage.habe letztens an einer bürgerarbeit teil genommen.war da aber nur zwei tage.das war einfach nichts für mich.draußen als helfer für gartenarbeit.die habe ich dem jobcenter herrn marziniak auch sofort mit geteilt.der schrieb mir auch dann das ich mich mit der leistungsabteilung in verbindung setzen soll zwecks klärung ob und wann ich eine verdienstbescheinigung abgeben muss...für die zwei tage?kann doch nicht sein das ich alles neu beantragen muss?das amt hat mir die miete direkt am vermieter gezahlt.habe gestern von der leistungsabteilung nen brief bekommen wegen aufhebung der leistungen wegen arbeitsaufnahme.was aber ja nicht mehr aktuell ist.an der information beim jobcenter hat man mir gesagt das ich nichts neu beantragen muss.habe heute herrn marziniak davon schriftlich berichtet.auch die leistungsabteilung.hoffe nur das ich nicht alles jetzt neu beantragen muss.kann mir jemand weiter helfen?vieln dank auch.

  • #12

    Hans-Jürgen Reglitzki (Montag, 17 Oktober 2011 10:34)

    Moin Paul,

    komm doch morgen zu uns in die Sprechstunde und bringe bitte alle Deine Unterlagen mit. Du findest uns in Cloppenburg, Soestestr. 10 (über dem Fitnessstudio-Seiteneingang( im Büro vom DGB 1. Etage.

    Bis morgen!

    Hans-Jürgen Reglitzki

  • #13

    Paul (Montag, 17 Oktober 2011 12:37)

    hallo.vielen lieben dank für ihre antwort.war heute bei der leistungsabteilung.dort hat sich wohl der briefwechsel überschnitten so sagte man mir dort.es würde alles weiter laufen sagte man mir dort.darüber bekäme ich noch bescheid.vielen dank...l.g.

  • #14

    Paul (Mittwoch, 19 Oktober 2011 21:13)

    hallo.habe mal ne frage wegen einer nebenkostenabrechnung(gasverbrauch).muss das jobcenter die immer bezahlen wenn ich was nach zahlen muss?auch strom wenn man nach zahlen muss?l.g.

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