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18

Jun

2010

Wochenbericht 24. Kalenderwoche

Diese Woche meldeten sich zwei Herren mit Sanktionen in unserer Infosprechstunde in Zwickau. In beiden Fällen ist zu bemerken, dass die Sanktionen durch verloren gegangene Unterlagen, beziehungsweise durch Nichtvorhandensein von Unterlagen zustande gekommen sind.

In dem einen Fall wurde beteuert, dass der Sachverhalt durch Unterlagen und auch durch Gespräche in der ARGE schon längst geklärt wurde. Dennoch wurde behauptet, dass die Unterlagen in der ARGE nie angekommen seien. Hier ist stark anzunehmen, dass Sanktionen mutwillig ausgesprochen werden, zumal Insider immer wieder darauf hinweisen, dass Sanktionsquoten vorgegeben werden. Dies wird verständlicherweise niemals von den Verantwortlichen zugegeben werden. Anhand der meist konstruierten Sanktionsgründe ist es aber offensichtlich.

 

Am Dienstag leisteten wir für einen Hartz IV Empfänger Begleitschutz. Er hat uns darum gebeten, weil er schon sehr schlechte Erfahrungen mit dem Amt gemacht hat und eine Einladung für den 15.06.2010 und 13:25 Uhr hatte. Das erste was uns auffiel war die Tatsache, dass die ARGE erst um 13:30 Uhr öffnet. Da scheint eine Arbeitsvermittlerin ihre eigenen Öffnungszeiten nicht zu kennen. Als wir dann auf dem Weg zur Arbeitsvermittlerin waren klingelte sein Handy und die Arbeitsvermittlerin fragte nach wo er denn bliebe. An dieser Stelle war völlig klar, mit wem wir es in wenigen Minuten zu tun bekommen würden. Dies bestätigte sich dann auch so. Außer seiner Vermittlerin saß noch eine Dame vom Außendienst mit im Zimmer. Er wurde gefragt ob er sich denn denken könne worum es sich dreht. Da die Einladung den obligatorischen Textbaustein "ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Zukunft sprechen…" enthielt, verneinte er dies.

 

Bei seinem letzten Termin in der ARGE wurde vereinbart, dass er sich sofort nach Hause begeben solle und dass der Außendienst zu einem Hausbesuch bei ihm vorbeikommen würde. Leider wurde er in der Stadt aufgehalten, so dass er nicht rechtzeitig in seiner Wohnung ankam. In einem sehr rüden Ton äußerte sich die Außendienstmitarbeiterin und warf ihm vor, was er sich dabei denke sie einfach 70 min vor der Wohnungstür warten zu lassen, ihre Arbeitszeit wäre schließlich sehr teuer. Sie äußerte sich in Dergestalt, dass wenn die Arge etwas sagt er sich auch danach richten müsse.

 

Die ganze Aktion wurde veranstaltet, weil die Miete angeblich exorbitant gestiegen ist. Dies hatte seine Ursache in der Verwechslung der Nebenkostenabrechnungen beim Vermieter. In der Zwischenzeit wurde aber die richtige Nebenkostenabrechnung bei der ARGE eingereicht und auch die Verwechselung kundgetan. Die Arge bestritt aber die Einreichung der richtigen Nebenkostenabrechnung, jedenfalls war keine vorhanden und das rechtfertigte so den Hausbesuch. Auf die Frage eines Beistandes, ob es hier nicht andere Mittel und Wege gegeben hätte die Sache aufzuklären, entgegnete die Außendienstmitarbeiterin das sie keine Berechtigung hätten an den Vermieter heranzutreten. Auf die Idee, den Betroffenen zu fragen, sind sie erst gar nicht gekommen. Dabei wäre mit einem Schlag alles aufgeklärt gewesen. Ungeachtet der Situation wollten sie das gleiche Spielchen noch einmal machen. Nach dem Termin sollte er nach Hause gehen und der Außendienst wollte sofort seine Wohnung besichtigen. Er lehnte dies natürlich ab. Als der Beistand anregte einen Termin zu vereinbaren, lehnte die Außendienstmitarbeiterin dies mit den Worten ab " Wir vereinbaren keinen Termine ". Zwischenzeitlich wurde auch das alte Spiel gespielt "Mit Beiständen rede ich nicht. Muss ich sie im Zimmer überhaupt dulden? "Alles in allem herrschte von Seiten der Mitarbeiter ein ziemlich rüder Ton.

 

Am Donnerstag waren wir noch bei einem sehr interessanten Gerichtstermin anwesend. Verhandelt wurde beim Landgericht Zwickau die Verzugsschadensersatzansprüche gegen die ARGE. Vor dem Sozialgericht hatte ein Hartz IV Empfänger über 30 Verfahren wegen falscher Bescheide gewonnen. Das Begehren von Verzugsschadensersatzansprüchen lehnte man jedoch beim Sozialgericht ab und verwies auf das Landgericht. Diese Sache kam nun zur Verhandlung. In der Verhandlung machte der Richter klar, dass der Kläger hier keine Aussicht auf Erfolg haben kann, da die Messlatte für Schadenersatz bei Behörden sehr hoch liege und es hier auch kein Grundsatzurteil, wie vom Kläger gewünscht, geben wird. Der Schadensersatz belief sich lediglich auf 6,12 €.

 

Eine Äußerung des Richters war aber hochinteressant. Er sagte nämlich sinngemäß, dass bei der Vielzahl der falschen Bescheide schon Absicht dahinter stecke. Auf die Intervention des Rechtsanwaltes der BA erklärte er noch einmal, dass es anhand der Tatsachen offensichtlich ist.

 

Letztendlich wurde ein Vergleich geschlossen der dem Kläger 3,50 € zubilligt. Von Klägerseite wurde das Angebot sofort angenommen. Die Rechtsanwälte der BA und der Stadt Zwickau müssen erst noch ihre Auftraggeber fragen und haben zur Annahme des Kompromisses drei Wochen Zeit.

 

Das zeigt uns eigentlich, dass man mit Schadensersatzforderungen gegenüber Behörden nicht sehr weit kommt. Viel besser ist es Strafanzeigen zu stellen. Ist erst einmal ein Staatsanwalt bereit etwas zu unternehmen und die Verfahren nicht einstellt, ist viel gekonnt. Wenn der erste Mitarbeiter oder Geschäftsführer einmal verurteilt ist, werden sich die anderen genau überlegen was sie in Zukunft tun.

 

A. Pianski

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