Fr

11

Jun

2010

Das Hausverbot

Hier finden Sie die Schreiben zwischen der ARGE, den Beteiligten und dem Gericht. Es betrifft das Hausverbot für zwei Beistände der ARGE Zwickau Land.

Kommentar schreiben

Kommentare: 2

  • #1

    Hansi Rott (Dienstag, 11 Januar 2011 16:12)

    Hallo an Euch, Ihr Mutigen,
    bin einfach begeistert von Eurem Einsatz. Ich mach sowas auch ab und zu, wenn ich Zeit und gute Laune habe, denn dann bin ich besonders gefährlich. Allerdings nicht als Beistand, sondern als Zeuge, das ist meiner Erfahrung nach wirkungsvoller. Ich habe dadurch schon allerhand erreicht.
    Und es macht Spass, wenn der Sicherheitstrottel hinter einem herläuft, er aber net so richtig weiß, was er tun könnte.

  • #2

    niewtor (Donnerstag, 07 April 2011 12:40)

    Hallo Hansi,
    dies soll nicht belehrend wirken, aber ein Zeuge ist eine Begleitung.
    Es gibt im Prinzip drei Arten der Begleitung:
    1. Die Begleitung ist Zeuge und dokumentiert das Gespräch, micht sich also nicht ein
    2.Sie (die Begleitung) mischt sich nur bei kritschen Fragen des JC ein und steuert ev. das Gespräch, widerspricht somit in Teilen
    3. Die Begleitperson führt das Gespräch komplett und der eHb bleibt in der Diskussion zurückhaltend, das wiederum bedingt, dass die Begleitung alle Einzelheiten des Falles und zum Gespräch kennt.

    Gruß Harald

  • loading