Sa

05

Jun

2010

Der Gerichtsreport

Nun hat der Strafprozess wegen Verleumdung der Mitarbeiterin der ARGE, Frau Goldacker, stattgefunden. Diesmal lief der Einlass ins Gericht ohne Leibesvisitation und Durchwühlen der persönlichen Sachen ab, auch war der Gerichtssaal größer wie zum Zivilprozess, so dass alle Zuschauer im Saal Platz und sogar einen Sitzplatz hatten. Dass schaffte schon am Anfang eine etwas entspanntere Atmosphäre.

Am Anfang der Verhandlung verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift. Anklagenswert war die Textpassage

„In zwei weiteren Fällen, bei denen wir U25jährige zu ihrer Vermittlerin begleiten sollten, die Vermittlerin ist eine ausgesprochen bekannte Person an, „Freundlichkeit“, daß sich keiner mehr so allein zu ihr traut, also in diesen zwei Fällen hatte die ARGE in Hohenstein-Ernstthal nun wieder Probleme mit Beiständen.

Da bei Frau G. es immer notwendig erscheint, daß der Beistand noch einen Beistand und einen Protokollschreiber mitnimmt, gab es große Irritationen. ..“

und hier speziell die Worte

„daß der Beistand noch einen Beistand und einen Protokollschreiber mitnimmt “

 

Der Verteidiger von Monika erläuterte im Anschluss seine Auffassung der Rechtslage. Er legte dar, dass solche Äußerungen vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sind und das es auch keine unwahre Behauptung war, dass könnten immerhin die 6 benannten Zeugen belegen. Er gab zu bedenken, dass im Fall einer Verurteilung die Situation entstehen würde, dass dann jedes Schriftstück vor der Veröffentlichung erst von einem Anwalt geprüft werden müsse. Das würde die Arbeit im Verein Gegenwind e.V. und die Öffentlichkeitsarbeit enorm behindern.

 

Das Gericht sowohl auch die Staatsanwaltschaft bekundeten, dass sie sich durchaus vorstellen könnten, das Verfahren einzustellen, wenn die Angeklagte für die Zukunft Besserung geloben würde.

Doch zunächst meldete sich Monika zu Wort. Noch ehe sie anfangen konnte sagte die Richterin, dass sie nicht gewillt ist, sich ein Referat über den Verein anzuhören und sie nur zu den Tatvorwürfen sprechen solle. Da aber unseres Erachtens alles in einem Zusammenhang zu sehen ist, sprach sie doch über den Verein und vor allem über die vielen Leute, die zu uns kommen und sich über Frau Goldacker beschweren. In der Form würde sich über keine andere Mitarbeiterin beschwert. Die Richterin versuchte sie zu unterbrechen, aber schließlich konnte Monika doch ihre Ausführungen fortsetzen und auch zu Ende bringen.

 

Die Richterin gab zu bedenken, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung dem Schutz der Person gegenüberstehe, insbesondere, wenn es sich um Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst handle.

 

An dieser Stelle ist eine Parallele zu dem Prozess wegen des Hausverbotes festzustellen. Die Neigung, eher Behörden und ihre Interessen zu schützen, die Sache auf den eigentlichen Tatvorwurf zu beschränken ohne die Gesamtsituation und die Motivation zu betrachten aus der heraus solche Geschehnisse resultieren, macht nach meiner Meinung die Sache sehr einseitig. Hier zeigt sich auch, dass viel mehr Öffentlichkeit hergestellt werden muss, dass viel mehr Menschen erfahren, wie in den Argen gearbeitet wird.

 

Letztendlich stellte das Gericht das Verfahren ein und die Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

 

A. Pianski

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Kommentare: 3

  • #1

    Dora (Sonntag, 06 Juni 2010 11:49)

    Herzlichen Glückwunsch!

    Auch wenn ihr vielleicht nicht ganz zufrieden seid - das Verfahren wurde eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt. Aus meiner Sicht ein guter Ausgang!

    Zur zitierten Passage bzw. dem Thema Beistand: Es ist immer nur "ein" Beistand. Aber der darf aus mehreren Personen bestehen. Vom SG Kassel gibt es einen Beschluss (Az.: S 7 AS 554/08 ER vom 12.09.2008), dass der Beistand aus 2 bis maximal 3 Personen bestehen dürfe, ohne dass dadurch der Verwaltungsablauf gestört sei. Der Kläger hatte eine verbindliche Einladung erhalten in der stand, er dürfe nur 1 Person als Beistand mitbringen und war dieser Einladung - weil rechtswidrig - natürlich auch nicht gefolgt.
    Die 10 % Sanktion musste die ArGe zurückzahlen.

    Weiterhin viel Kraft und Erfolg!

    LG
    Dora

  • #2

    JRS (Sonntag, 06 Juni 2010 23:52)

    stellt sich die Frage wieviele solcher Leistungskürzungen von der der Verwaltungesmitarbeiterin noch zu vertreten sind.

    Die Richterin scheint garnicht zu begreifen das wenn ins soziokulturelle Existenzminimum gegriffen wird, die GreiferInnen allen Normalschutz verlieren.

  • #3

    Hans-Jürgen Reglitzki (Dienstag, 08 Juni 2010 15:57)

    Endlich ist es geschafft, und das, meiner Meinung nach, sinnlose Verfahren wurde eingestellt. Zu RECHT eingestellt, denn die Grenzen, die immer gesteckt werden, müssen auch für die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, hier die ARGEn im Kreis Zwickau, gelten. Wie oft schon haben die ARGEn im Kreis Zwickau versucht uns durch fadenscheinige Anzeigen mundtot zu machen.
    Gott sei Dank ist es nicht dazu gekommen, und wir werden weiter zum "Gegenwind blasen"! Alles nur, weil die Rechte der Hartz-IV-Empfänger erheblich beschnitten werden.
    Meiner Meinung nach hat das Ganze inzwischen System, und ich bin davon überzeugt, dass vieles von den Geschäftsführungen gesteuert wird. So outete sich auch ein Sachbearbeiter einer ARGE, der es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte den Anweisungen von Oben zu folgen.
    Als Vorsitzender des Vereins möchte ich mich bei allen herzlichst bedanken, die Moni Ihre Solidarität geschenkt haben, oder zu Hause die Daumen drückten. Danke auch an Alle, die uns mit Spenden weitergeholfen haben. Ihr habt bei uns was gut!!!!
    Hans-Jürgen Reglitzki

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