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16

Apr

2010

Wochenbericht 15. Kalenderwoche

Zur Sprechstunde am Montag in Zwickau hatten wir volles Haus und die 2 Stunden waren im Prinzip viel zu wenig um der ganzen Problematik von Einzelnen gerecht zu werden. Sagt uns das aber nicht auch etwas aus über die teilweise miserable Arbeit der ARGEn im Landkreis.

Wie können denn ständig eingereichte Unterlagen spurlos verschwinden? Das sollten uns u. den Leistungsempfängern die Mitarbeiter und vor allem die Geschäftsführer, die für den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf die Verantwortung tragen erklären!

Bei den Leistungsempfängern, wird jedes Fehlverhalten mit Sanktionen abgestraft, wer wird für diese nicht enden wollende „Schlamperei" in den ARGEn zur Verantwortung gezogen?

Da stehen Leistungsempfänger Wochenlang ohne Geld da, weil die Anträge weg sind oder sogar die gesamte Leistungsakte. Es ist schon verwunderlich, dass einige die Art u. Weise der Nichtarbeit der ARGEn noch ruhig u. demütig über sich ergehen lassen. Davon nicht ausgenommen werden können Maßnahmeträger, ein Beispiel aus der Maßnahme 50Plus. Eine Mitarbeiterin des allzu bekannten Trägers dieser Maßnahme, hat eine Teilnehmerin, wie man so schön sagt „rund gemacht" weil diese kein Mobiltelefon besitzt, ja wo leben wir denn!

Was bilden diese Pseudomitarbeiter sich denn ein, sollen sie doch nicht froh sein, dass es noch soviele Erwerbslose über 50 gibt, die diese freiwillige Maßnahme über sich ergehen lassen, mit der Lüge im Rücken, dass man sie in Arbeit bringt.

Ein weiterer Auswuchs von ARGE-Mitarbeitern u. der Leitung der ARGE Zwickau Land ist uns nach der Sprechstunde bekannt geworden. Diese Art von Verhinderung einer Arbeitsaufnahme ist in diesem Artikel nachzulesen. Hier können sich alle Leser ein Bild machen, von dem was der Betroffene erlebt hat.

Am Donnerstagvormittag, wir sind ja auch Wetter erprobt, haben wir bei kühlen Temperaturen u. Regen unseren „Gegenwind" Info-Zeitung für Erwerbslose verteilt. Aufmerksam gemacht haben wir mit einem Plakat auf die Willkür von MitarbeiternInnen bei den U25 und auf die gesetzwidrigen Berechnungen der KdU, die aus der vom Landkreis erstellten Verwaltungsvorschrift resultieren und die, man kann vermuten von den ARGEn bei der Umsetzung noch verschärft werden. In dem Zusammenhang mussten wir erschreckender Weise feststellen, dass über 50% der Erwerbslosen/Leistungsbezieher nicht wussten was KdU bedeutet u. noch weniger was U25 ist. So uninformiert kann und darf keiner im Bezug von ALG II sein, Kosten der Unterkunft, eines der größten Streitthemen mit den

ARGEn, sollte jeder Leistungsempfänger auch in der Abkürzung wissen. Das ist ein großer Kostenfaktor seines Leistungsbezgugs, denn wenn der wegfällt, steht man schnell ohne Wohnung da. Das Jugendliche nicht wissen was U25 ist haut einen glatt um, da sie es sind die zu diesem Klientel der ARGEn gehören, bei denen auch nicht zimperlich sanktioniert wird. An alle ALG II-Bezieher der Tipp, informieren sie sich über das was so umgangssprachlich im ARGE-Jargon gebraucht wird, denn da sollte schon jeder Bescheid wissen!!!

 

M.Madaus

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