Mi
14
Apr
2010
ARGE Zwickau Land – Krimineller geht es nicht
Was unserem Vereinsmitglied Jürgen Domel jetzt passiert ist, ist schier unglaublich.
Hier hat sich die ARGE Zwickauer Land mit der Geschäftsleitung von ihrer verabscheuungswürdigsten Seite gezeigt. Nicht nur die Mitarbeiter scheinen von ihrer „Arbeit" keinen blassen Schimmer zu
haben, wie man aus zahlreichen Bescheiden ersehen kann, nein auch die stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Borger, die in die Sache involviert war oder noch ist, glänzt hier nicht mit
Kompetenz, oder was man auch vermuten könnte, es steckt Absicht dahinter.
Nun ist die ARGE eine Seite, aber für den Jürgen ist es eine menschliche Katastrophe. Er bekommt die Chance seines Lebens und die ARGE versaut es ihm mit fast schon kriminellen
Machenschaften.
Das einzige was die ARGE Zwickauer Land bestens beherrscht ist, Beiständen ein Hausverbot zu erteilen und gemeinsam mit den anderen ARGEn im Zwickauer Land, den Gegenwind e.V. bei der
Anwaltskammer Sachsen wegen der Beistände, die gesetzlich geregelt sind, zu denunzieren und so zu versuchen Beistände aus den ARGEn fern zu halten.
Aber nun lesen sie selbst in dem Bericht von Jürgen Domel, was an Kompetenz, Fachwissen und Hilfe von der ARGE Zwickauer Land zu erwarten ist.
Eine ganz unglaubliche Geschichte:
Alles begann eigentlich an einen sonnigen Tag im August 2007. An diesem Tag veränderte sich mein Leben so dramatisch und nachhaltig, dass es schon fast zum Himmel schreit. Ich erhielt einen
einjährigen, vollkommen fehlgeprägten Turmfalkenterzel zur Pflege. Nach wenigen Tagen stellte sich heraus, dass dieser Zeit seines Lebens auf den Menschen angewiesen und pflegebedürftig
ist.
Für mich war das damals noch kein Problem. Ich war selbstständig und betrieb eine Gaststätte als Nachttanzlokal im Westernstil.
Im Juli 2008 musste ich aus finanziellen Gründen meine Gaststätte schließen und, da ich Wohn- und Gewerberäume zusammen hatte, umziehen. Dies war erforderlich, da sich die ARGE Zwickau Stadt
geweigert hat die Kosten der Unterkunft zu bezahlen, obwohl diese angemessen waren. 250€ inkl. Nebenkosten ohne Nebenkostenabrechnung, also gleitende Grundmiete, war den Herren offensichtlich zu
unangenehm.
Aus der Not heraus suchte ich eine Wohnung, die für Mensch und Turmfalke geeignet war, also etwas mit Grundstück. Ich hatte zu diesen Zeitpunkt den Falken bereits fast ein Jahr als Eigentum und
war verpflichtet mich an das für dieses Tier geltende spezielle Recht zu halten. Eine Abgabe an Dritte, eine Volierenhaltung oder eine Wiederauswilderung sind, nach geltenden Gesetzen, verboten
und für mich strafbewehrt. Da Not bekanntlich erfinderisch macht, beschloss ich meine Interessen und die gesetzlichen Vorschriften für meinen gefiederten Chef in Einklang zu bringen und eine
Falknerei mit Flugvorführungen zu aufzubauen. Durch einen unglaublichen Glücksfall wurde mir eine bezahlbare Wohnung (142,00€ für 60 qm, inkl. Nebenkosten) auf einem alten Schloss angeboten,
inklusiv der Möglichkeit eine Falknerei ohne zusätzliche Pacht zu betreiben. Das war einfach genial.
Die ARGE Zwickauer Land stimmte dem Mietvertrag zu, der explizit den Aufbau der Falknerei enthielt. Damit begannen eigentlich schon die ersten Ganovenstreiche einer geradezu verbrecherisch
arbeiteten Behörde. Nein, geahnt habe ich das damals noch nicht.
Im Januar 2009 stellte ich einen Antrag auf die Darlehensweise Gewährung der Kosten zum Erwerb eines Falknerscheines in Höhe von 1.500,00€, der zum Aufbau einer Falknerei in der geplanten Form
notwendig war. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die ARGE veranlasste darauf aber ein ärztliches Gutachten, ob ein Einsatz als Falkner möglich wäre.
Im Gutachten ist zu lesen:
„keine ständigen Halte- und Greifarbeiten mit der rechten Hand"
„Der Kunde erlitt 1986 bei einem Arbeitsunfall mehrere Knochenbrüche in der rechten Hand mit Teilabtrennung des Daumens. Nach mehreren Operationen wurde die Hand wieder hergestellt. .... Es
besteht ein gestörtes Farbsehen. Prognostisch wird keine Änderung eintreten."
„Der weitere Einsatz als Gastronom mit Bedienungstätigkeit ist aus fachlicher Sicht nicht möglich. Die Tätigkeit in einer Zeitarbeitsfirma ist nur bedingt möglich. Die Leistungseinschränkungen
sind dauerhaft. Der Falknerschein kann aus fachlicher Sicht erworben werden...."
Ich fasse kurz zusammen: der Antrag für die Ausbildung zum Falkner (Berufsabschluss) wurde erst abgelehnt und danach die Tauglichkeit auf Veranlassung der ARGE positiv geprüft. Ein mir zumindest
unverständlicher Verfahrensweg.
Nach der Ablehnung der Qualifizierung zum Falkner habe ich Klage beim Sozialgericht in Chemnitz eingereicht und vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Die ARGE Zwickauer Land teilte dem Gericht mit, dass ich in der Gastronomie ohne Einschränkungen einsetzbar bin und eine Falknerei nicht wirtschaftlich sein würde. Hierzu sagt das Gutachten der
IHK genau das Gegenteil, nämlich „ohne lange Anlaufzeiten ... führt sofort aus dem Leistungsbezug". Lug, Betrug und Urkundenunterdrückung durch die ARGE. Natürlich hat der Richter unter diesen
Bedingungen den Antrag ablehnen müssen. Zur Zeit läuft immer noch die Beschwerden vor dem Landessozialgericht und ich werde notfalls weiter gehen.
Jetzt stehen darlehensweise 1.500,00€ Lehrgangskosten, ca. 6.500,00€ Regelsatz und KdU gegenüber. Ein schönes Beispiel für Steuerverschwendung und Wirtschaftlichkeit.
Nach diversen illegalen Drangsalierungen und Schikanen habe ich im Juli 2009 eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die stellvertretende Leiterin der ARGE Zwickauer Land gestellt. Sofort
wurde mir ein Bewerbungstraining zugewiesen. Kein Problem, mache ich. Nur wohin soll der Falke? Das, die Maßnahme, durchführende Institut gestattete mir das Tier mitzubringen. Allerdings wies die
ARGE per E-Mail an, dass das unterbleiben soll. Die setzen einfach das Hausrecht Dritter außer Kraft. Geht´s denn noch illegaler? Ja es geht. Um den Falknerschein zu umgehen, gibt es noch die
Möglichkeit mit Eulen und nichteinheimischen Greifvögel zu arbeiten. Hierzu ist „nur" eine Sachkunde nötig. Kein Problem. Die ARGE setzt sich einfach mit dem zuständigen Veterinär in Verbindung
und erklärt, ich wäre zu faul zum arbeiten. Sachkunde und Projekt dank der strafbaren üblen Nachrede ade.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt erhielt ich den Eindruck, die ARGE unterbinde jede ihr nicht genehme Tätigkeit. Das habe ich vom damaligen Leiter der ARGE Zwickauer Land ja schon erfahren müssen.
Zitat: „.. der Gesetzgeber gestatte nur die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit." Das ist totaler Unsinn und steht komplett im Gegensatz zum SGB 2, jede Möglichkeit zu nutzen,
um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.
Ich bin aber zäh und suche einfach weiter nach Arbeit.
Dann endlich am 03. März 2010 eine Anzeige im Internet:.
„Suche Falkner/-in für längerfristige Beschäftigung in meinem Greifvogelpark mit Falknerei. Das Aufgabengebiet umfasst alles was mit einer Falknerei zu tun hat, Versorgung der Greifvögel,
Mithilfe bei Flugvorführung, Zucht, Pflege der Anlage u.s.w. Eine langjährige Erfahrung als Falkner/-in oder Berufsfalkner/-in ist nicht Vorraussetzung, ebenso nicht Falkner- und oder Jagdschein.
Saisonbeginn ist ca. Anfang April bis ca. Anfang November."
Hurra, das könnte die Chance meines Lebens sein. Der Falke als Vermittlungshemmnis fällt weg und ich habe endlich wieder Arbeit, zumal der Arbeitgeber angeboten hat, den später erforderlichen
Jagd- und Falknerschein auf seine Kosten zu finanzieren und die entsprechende Ausbildung in die Arbeit zu integrieren.
Am 05. März 2010 habe ich mich bei dieser Firma beworben und hatte am 14. März (Sonntag) ein Vorstellungsgespräch. Dort wurde mir ein mehrjähriges längerfristiges Arbeitsverhältnis angeboten.
Eine, durch die Tätigkeit, erforderliche Trainingsmaßnahme sollte am 16. März beginnen, wurde aber erst zum 17. März bis einschließlich 31. März genehmigt. Der Arbeitsvertrag sah als
Arbeitsbeginn den 01. April 2010 vor.
Bereits im Vorfeld waren folgende Punkte bekannt:
- Es handelt sich ausdrücklich um ein längerfristiges Arbeitsverhältnis.
- Die Arbeitszeit beträgt an 6 Wochentage a 10 Stunden im Zeitraum April bis Ende Oktober.
- Der tägliche Arbeitsweg umfasst 250 km (Hin- und Rückfahrt).
- Es wird unbedingt ein Fahrzeug benötigt.
- Die notwendige Ausbildung erfolgt kostenfrei durch den Arbeitgeber.
- Eine Förderung durch die ARGE wurde dem Arbeitgeber bereits am 26. März zugesagt.
Folgende Förderung wurden mehrfach, leider nur mündlich, aber durch meinen zuständigen Sachbearbeiter, die zuständige Teamleiterin, den Geschäftsführer der ARGE und deren Stellvertreterin, zugesagt:
- Die Förderung durch Zuschuss für einen PKW.
- Gewährung von Mobilitätsbeihilfe bzw. Trennungsgeld.
Interessant ist, dass diese verbalen Zusagen auch Dritten gegenüber geäußert wurden.
Am 29. März wurde die Zeit doch etwas sehr eng, also habe ich beim Geschäftsführer vorgesprochen und wollte erreichen, dass endlich die Förderzusagen per Bescheid festgemacht werden. Dieser
erklärte mir, dass dies erst nach Eingang des Arbeitsvertrages möglich wäre und forderte eine "temporäre Überbrückung aus meinen eigenen finanziellen Mitteln" - sprich aus meinem Regelsatz.
Zur Arbeitsaufnahme am 01. April war noch gar nichts entschieden worden bzw. zur Entscheidung vorbereitet. Als Argument gab man einen fehlenden Arbeitsvertrag an.
Mein Einwand:
Ich kann einen Arbeitsvertrag nur abschließen, wenn ich mir ganz sicher bin überhaupt zu den im Arbeitsvertrag festgelegten Zeiten und Ort gelangen zu können. Alles andere wäre ja Betrug
gegenüber dem Arbeitgeber. Ich setze mich ja schließlich dem Arbeitgeber gegenüber Schadenersatzansprüchen aus, wenn ich meine Arbeitskraft zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht zur
Verfügung stellen kann.
Das Argument der stellvertretenden Geschäftsführerin der ARGE Zwickauer Land:
Ich habe jede zumutbare Arbeit anzunehmen, sonst erfolgt eine vollständige Sanktion.
Also, man will ja mal nicht so sein. Arbeitsvertrag gefaxt. Dann erst entschied diese Person welche Anträge mir auszuhändigen sind. (Dies ist kein Formulierungsfehler!!!)
Eigentlich habe ich das Recht Anträge zu stellen und nicht die ARGE festzulegen, welche ich zu stellen habe oder darf.
Meine finanziellen Mittel waren zum 12. April 2010 komplett aufgebraucht, da folgende Ausgaben zur Aufnahme der Arbeit notwendig waren:
3 x Tanken a ca. 50€
Anmieten eines Fahrzeuges und deren Zulassung ca 100€ (stand bei einer Bekannten einfach ungenutzt da)
Notreparatur des Kfz (Kupplungsbowdenzug gerissen) 50€
Dafür bin ich 10 Tage lang auf Arbeit gewesen inkl. täglich 250 km Arbeitsweg.
Gestern auf der ARGE: wir bezahlen nur Trennungskosten bis einschließlich max. 280€. Alternative war eine Pension a 19€, also mal 26 Arbeitstage, entspricht 494€. Nach Aussage der SB und Wortlaut
auf dem Antrag sollte ich das Vorauslagen. Wie soll das bitte von 359€ Regelsatz gehen?
Jetzt noch ein ganz verwerflicher Punkt: Ich arbeite an 6 Wochentagen a 10 Stunden und auf Grund der Zugverbindung, würde ich max. 2 mal 15 Stunden im Monat meine Wohnung betreten dürfen. Das
halte ich persönlich für komplett unzumutbar.
Heute, am 13. April 2010 gegen 16.00 Uhr dann der endgültige Hammer:
Ich erhielt einen Anruf der ARGE Zwickauer Land, wo mir mitgeteilt wurde, dass es keine Förderung geben wird und ich das Arbeitsverhältnis wegen Unwirtschaftlichkeit beenden soll. Meine
Mitbewohner arbeitet für das fast gleiche Geld, wie ich bekommen soll und hat noch weitere Fahrtstrecken. Dort hat die ARGE ganz kräftig gefördert. Diese Mitbewohnerin ist weiblich und 26 Jahre
alt, mit blonden langen Haaren, ich aber männlich, 46 und graumeliert. Sollte das der Grund für eine Förderungszu- bzw. absage sein?
Interessant ist an der Stelle eigentlich, dass ich mehrere Stellenangebote der ARGE hatte z.B. für eine Halbtagsbeschäftigung für ca. 600,00€ am Bodensee, macht Zusatzausgaben für Heimreise und
Unterkunft von ca. 700,00€ zum Regelsatz erforderlich. Geniale Wirtschaftlichkeit, oder darf ich nur ganz bestimmte Tätigkeiten ausüben?
Abartiger geht's wirklich nicht mehr. Erst erfolgen Sanktionsdrohungen wenn ich die Arbeit nicht antrete, dann soll ich diese langersehnte Arbeit wieder beenden.
Ich habe bereits am Sonntag, den 11. April 2010 gegen diese Mitarbeiter der ARGE Zwickauer Land Anzeige wegen Betrugs und Nötigung gestellt.
Jetzt werde ich meine EGV fristlos kündigen, da die ARGE ihren Teil nicht erfüllt hat und auf Schadenersatz klagen. Mir reichts endgültig.
Von den seit mindestens einen Jahr von der ARGE geforderten Begehen von Gesetzesverstössen bzw. Ordnungswidrigkeiten will ich gar nicht erst detailliert reden. Im Weigerungsfall wurde mir mit
Sanktionen gedroht
Alle reden immer von Hart4-Betrügern, aber keiner über die Betrügereien durch die ARGE.
A. Pianski
Kommentare: 5
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#1
Hallo Herr Pianski,
es ist immer wieder verblüffend, was sich die ARGE leistet. Es beginnt schon damit, daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht. Das sieht man daran, daß ich jedesmal von jemand anderem Post erhalte. Auch ich habe schon Dinge erlebt, die einem die Nackenhaare zu Berge stehen lassen, aber Ihre Geschichte spottet jeder Beschreibung. Als ob man nicht selber schon unglücklich ist über die Situation, in der man sich befindet, ist man auch noch der Willkür der Behörden ausgesetzt. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Durchhaltevermögen und vorallem Erfolg und halte Ihnen die Daumen.
Mit freundlichem Gruß, Antje -
#2
ich mus der Antje beiflichten doch mir gehts seid ca 4 jahren nicht anders mit diesem scheis verein. ich habe mehrfach bewiesen das ich von renomierten firmen ( keine zeitarbeit ) eingestellt werde wenn ich den FS vorlegen kann ich habe 2 mal den antrag gestellt auf übernahme durch das amt was ihre kompetenz nichtmal überschreiten würde, 3 und 4 mal habe ich um beihilfe zum FS antrag gestellt und zuletzt um einen 1,50€ Job gebettelt wo mann mir in gesicht sagte das dies nur bis 27 gild ( ich bin 35 ) nun habe ich von bekannten erfahren ( viel älter als ich ) das sie neh masnahme 1,50€ für den FS und stablerschein von der arge bekommen haben , mit dieser info habe ich mich an meine beraterin gewannt worauf sie mich diskriminierte und meinte das es bus , bahn und mitfahrgelegenheiten gibt nur hat sie vergessen das dies auch nicht wirglich den arbeitgeber interesiert wer dich fehrt sonder das du genau pünktlich da bist und dementsprechen ( einsatzort wegsel ) verfügbar bist !!! zulezt der hammer mein vermiter ( SPIK ) erhob wegen der Jahresnebenkostenabrechnung ) meine mite wiederholtemale wovon ich bis ( bescheid ARGE ) nichts wuste. sie teilten mir mit das sie einer erhöung der firma zustimmten und den rest betrag von meinem lebensunterhalt abziehen. warm mite für singel 288,50€ ich bin bei einer mite von 418€ da wist ihr was ich zum leben habe meine monatlichen sondwerausgaben sind bei 140€ doch wenn mann sich versucht gegen diese berechnung zu währen hat mann verloren da die ARGE stadt und land wie geier sind.
ich wünsche jedem angestellten der ARGE´n in Dutschland das sie mal das harz 4 für 3 jahre bekommen und wir ihren Job !!!
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Durchhaltevermögen und vorallem Erfolg und halte Ihnen die Daumen gedrückt Jürgen !!!
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#3
Hallo Jürgen!
So ein Sch... den du mittmachen musstest! Was ist denn nun weiter geschehen!? Ich finde es höchst interessant, was die ARGE nun machen will! Hast du etwas positives erreichen können?
Wir müssen uns unbedingt mal wieder treffen und ne Tasse Kaffee trinken, wie gesagt ich finde es alles wahnsinnig interessant und Ulf ganz bestimmt auch, da er ja auch in der ARGE Zwickau Land ist. Ich bin gottsei dank in der ARGE Zwickau Stadt, da habe ich die Probleme nicht, im Gegenteil, die meisten (jedenfalls meine) Sachbearbeiter wissen was sie zu tun haben!
Viel Glück weiterhin
Ganz liebe Grüße von Ulf und Familie aus Mannichswalde -
#4
eigentlich hab ich nur (wiedermal-wie seit 4!!jahren) den zugang zu den "formularen" der ARGE gesucht - dann fand ich den beitrag: !!!!!!!! - Weiß- eigentlich genau auch andere menschen haben probleme mit der ARGE-und dachte: naaajaaa-dann halt ich eben auch!! EHRLICH !! ich wußte bis März 2007!!! nicht wie "doof" die auf der ARGE sind ! - seither bin ich - spätenstens 3! monate nach dem leztzten bescheid/u.o. anruf kurz vor`m "herzinfarkt" !! ich arbeite - manchmal mehr als 10! std. am tag - aber kann den kranken mann nicht "miternähren" - man (die ARGE hat mir schon mehrfach angedroht: "auch ohne meine zustimmung" mein klienes unternehmen zuschließen !! - ich (wir) "schreiben seit 5 jahren "schwarze zahlen" - ich kann 2 langzeitarbeitslosen einen lohn zahlen !! - die zwei "arbeiten" dafür das wir weiterbestehen !!! ABER-ICH B IN JA SOOOO UN FÄHIG !!!!! meinen behinderten mann komplett mitzuernähren !!! MIR DROHT MAN JEZTZ SEIT 2 MONATEN IT DER GESCHÄFTSSCHLIESSUNG !! hab inzwischen hilfe von einem anwalt und dem "behindertenverein" -
KEINER SOLLTE AUFGEBEN !!! hab nicht "eure einstellung" - aber deutsches recht sollte vorallem denen zu recht verhelfen die die deutsche wirtachaft am leben erhalten -
#5
bei mir geht es um die erstausstattung für meine wohnung ,war zwar eine von der arge da und hat geschaut was ich so an möbeln brauche und sie sagte ich bekomme in einer woche bescheid und das war am 17.12.2010

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






