Mi
07
Apr
2010
Spätrömische Dekadenz – ein aktueller Fall
Denkt man an spätrömische Dekadenz, so kommt einem automatisch unser Guido in den Kopf. Nicht, dass sich jetzt alle die Guido heißen angegriffen fühlen, ich meine natürlich unser aller
Außenminister. Der zielte natürlich auf eine andere Volksgruppe ab als ich. Ich gebe den Ball weiter an die Leitung der ARGE, hier im speziellen Fall die des Landkreises Zwickau.
Da ist zunächst eine Frau die aufopferungsvoll schon jahrelang ihre Mutter pflegt. Durch diese jahrelange Pflege ist sie selbst psychisch und physisch schon sehr angeschlagen.
Bis jetzt war das alles auch kein Problem bei der ARGE. Ihr PaP wusste von der Pflege und hat dementsprechend Rücksicht genommen.
Das Unheil fing an, als der PaP wechselte. Sie wurde genötigt, eine EGV sofort vor Ort zu unterschreiben, ohne sie auf die Vorgehensweise die bei einer EGV üblich ist, hinzuweisen. In der EGV
wurde sie verpflichtet, zu einer amtsärztlichen Untersuchung zu gehen und die Schweigepflichtsentbindungen und den Gesundheitsfragebogen wieder bei der ARGE abzugeben.
Nun sind aber die Schweigepflichtsentbindungen sowie der Gesundheitsfragebogen eine freiwillige Geschichte. Hier sollte offenbar etwas Ungesetzliches mit einer EGV erzwungen werden, zumal die
Freiwilligkeit auch noch auf dem Anschreiben bestätigt wurde. Aufgrund dessen und auf Grund des Verschweigens der Verhandlungs- und Prüfungsoption bei der EGV wurde dann die EGV mit all den
Begründungen gekündigt.
Fein, dachte sich offensichtlich der PaP und es flatterte ein VA ins Haus, mit identischem Inhalt. Spätestens hier wirft sich die Frage auf, welche Ausbildung haben eigentlich diese Mitarbeiter
genossen, oder sind es, wie Herr Alt, BA Vorstandsmitglied sagte, zum großen Teil fachlich unqualifizierte Leute. Das musste geklärt werden.
Zunächst einmal wurde Widerspruch eingelegt. Die Begründung sollte folgen, wenn folgende Unterlagen zugesandt und eine Frage beantwortet wurde.
Zusendung des Profilings
Zusendung der angefertigten Chancen- und Risikoeinschätzung
und der Qualifikationsnachweis der Mitarbeiterin.
Schließlich hat man ein Recht auf kompetente Beratung und Förderung von ebensolchen kompetenten Mitarbeitern. Das sollte man auch stets einfordern. Wenn man zum Chirurg geht und es sitzt einem
ein Augenarzt gegenüber, lässt man sich auch nicht behandeln, auch nicht, wenn der Augenarzt ein Spitzenmann ist.
Daraufhin kam folgende Antwort.
Auffällig ist erst einmal, dass das Anschreiben über die Geschäftsleitung ihr zugeleitet wurde. Mann kann dann schon vermuten, dass die Geschäftsleitung überhaupt nicht erkennt, wie qualifiziert
oder unqualifiziert ihre Mitarbeiter sind. Es wird ja ausdrücklich auf den § 15 SGB II hingewiesen und der Text auch abgedruckt. Und was lesen wir, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und eben nicht,
Hilfebedürftigen, deren Erwerbsfähigkeit erst noch festgestellt werden muss.
Hier offenbart sich auch, wer die wahren Sozialschmarotzer unseres Landes sind. Es wird ganz frech darauf hingewiesen, dass man doch das Recht hat, dagegen vorzugehen. Mit einer
Selbstverständlichkeit wird Steuergeld Millionenfach für Widersprüche und Gerichtskosten zum Fenster rausgeworfen, weil Unwissenheit in den ARGEn nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall ist.
Dazu kommt noch eine gewisse Halsstarrigkeit, indem man Fehlentscheidungen nicht korrigiert und eben auf den Rechtsweg verweißt. Hier nimmt die ARGE, wie übrigens alle ARGEn in der Gesellschaft,
eine Sonderstellung ein, indem sie einen Standpunkt entgegen aller normalen menschlichen Verhaltensweisen sowie auch der Rechtssprechung vertritt. Dies belegen auch die letzten Sätze des
Schreibens.
Es wird eben nicht das Profiling und die angefertigte Chancen- und Risikoeinschätzung zugesandt. Es wird nach dem Motto verfahren, „Komm doch her wenn du was willst". So ein Umgang einer Behörde
mit den Menschen, die ihr ausgeliefert sind, finde ich nur zum k... . Die Frage nach der Qualifizierung des PaP wurde ganz unter den Tisch fallen gelassen. Warum wohl? Bestätigt sich hier nicht,
dass der PaP vermutlich doch über keinerlei Kenntnisse verfügt. Warum sonst sollte man eine erworbene Qualifikation sonst verschweigen? Jeder ist doch stolz darauf, was er geleistet hat. Es
besteht doch im normalen menschlichen Umgang überhaupt kein Anlass diese Dinge nicht zu offenbaren.
Aber gerade beim normalen menschlichen Umgang liegt wahrscheinlich der Hund begraben. Arbeitslose werden schon lange nicht mehr als Menschen angesehen. Sonst würde nicht mit ihnen so umgegangen
und das eben, wie dieses Schreiben zeigt, auch von der Geschäftsleitung abgesegnet. Spätrömische Dekadenz eben.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Das ist ein echtes Schreiben der ARGE bezugnehmend auf eine EGV. Die Leistungen der ARGE und die Pflichten des Arbeitsuchenden, was leistet die ARGE? Die Leistungen sind in den meisten EGVs als Kann-Leistungen benannt, dem Arbeitssuchenden stellt die ARGE seine Pflichten gegenüber, d. h. er verpflichtet sich wenn er unterschreibt, alle seine Rechte an die ARGE abzutreten. Wie auch immer die Vermittler, einem im Gesetz stehenden öffentlich/rechtlichen Vertrag, in dem es Vertragspartner, in diesem Fall Arbeitssuchender u. ARGE gibt ständig mit Füßen treten, steht jedem frei diesen Knebelvertrag nicht zu unterzeichnen. Im obigen Fall, soll die Frau in Die ARGE kommen um Einsicht in das erstellte Profiling nehmen zu können, dass geht nun wieder nicht ohne Termin, da auf dem ARGE-Schreiben nun wieder nur die sinnlose Hotline-Nr. angegeben ist, kann das schon wieder schwierig werden. Da sich die ARGEn=Serviceagenturen nennen, gehört auf ein Schreiben die Tel.Nr. des Ansprechpartners u. es soll keiner sagen, das ständige Anrufen störe, in anderen Behörden/Agenturen geht es auch. Will man sich hier abschotten, hat man Angst oder warum ist das so? Nachdem der ARGE Zwickau Land ein neuer Geschäftsführer vorsteht, kann man nur hoffen, dass sich hier mehr auf die Arbeitssuchenden konzentriert wird u. das im positiven Sinn, d. h. Information, Beratung über Rechte u. nicht nur Pflichten auferlegen. Dazu gehört eben auch, dass gemeinsame Erstellen einer EGV, einer Vereinbarung, nicht der Druck eines Verwaltungsaktes.
Träumen darf man noch, das Erwachen ist schlimm genug! 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






