Fr
19
Mär
2010
Wochenbericht 11. Kalenderwoche
Endlich ist es Frühling und es hat deshalb gleich doppelten Spaß gemacht, die Grusi-S Empfänger am Donnerstag bei strahlendem Sonnenschein vor der ARGE Zwickau Stadt mit Flyern und in Gesprächen über die ARGE und über ihre Rechte aufzuklären.
Leider hat das schöne Wetter in der ARGE, oder besser bei seinen Mitarbeitern, voll ins Gegenteil umgeschlagen. Wir vermuten mal, dass sie neidisch auf uns waren, weil wir uns nicht mit staubigen Akten herumplagen mussten, sondern an der frischen Luft den ersten schönen Frühlingstag genießen konnten.
Wie die KEAs aus Köln fragen: Ist die Standortleiterin der Kölner ARGE Mitte "asozial"?, genau so können wir hier fragen:
Ist die Geschäftsführung der ARGE Zwickau Stadt „asozial"?
Aber der Reihe nach.
Zwei Menschen, als BG geführt, haben gegen den letzten Bescheid vom Dezember 2009 Widerspruch eingelegt, mit der Maßgabe, dass sie nur eine WG sind. Der Mann bekam bis Februar ALG I, das dann
endete. Dies meldete er der ARGE und hatte auch den Nachweis mit Eingangsstempel. Bis jetzt wurde es ihm aber als Einkommen angerechnet. Aus dieser Situation heraus wollte er nun eine
Barauszahlung, da das Geld für Miete und den Lebensunterhalt fehlt. Beide hatten einen Termin bei der Sachbearbeiterin, sie wegen Wohnungsangelegenheiten und er, wie gesagt, wegen dem Geld.
Im Zimmer der Sachbearbeiterin gingen die Unverschämtheiten schon los. Sehr unfreundlich und fast schon aggressiv forderte sie den Mann auf, das Zimmer zu verlassen. Da er aber auch ein Anliegen
hatte, verweigerte er dies. Nach mehrmaligem hin und her galt die Aufmerksamkeit nun den zwei Beiständen. Nun versuchte sie einen Beistand loszuwerden, indem sie behauptete, das ein Schreiben
existiert, das nur einen Beistand zulasse. Sie kramte sehr nervös in ihren Unterlagen, fand aber offensichtlich nicht das Richtige. Mit der Bemerkung, „Dann bleiben sie eben stehen, ist mir doch
egal" endete der Versuch, sich über geltendes Recht und jedweden normalen menschlichen Umgang miteinander hinwegzusetzen. Die Frau klärte ohne größere Schwierigkeiten ihre Angelegenheit und dann
ging es um eine Barauszahlung wegen akuten Geldmangels. Es wurde erklärt, dass diesen Monat keine Miete bezahlt werden kann und zum Leben auch nichts mehr vorhanden ist. Die Mitarbeiterin, immer
noch in einem sehr unfreundlichen Ton, verweigerte die Barauszahlung mit der Begründung, dass dem Widerspruch jetzt stattgegeben wurde und die Bescheide schon raus wären und sie deshalb keine BG
mehr sind. Deshalb muss der Mann einen Neuantrag stellen, weil man erst prüfen müsse, ob Ansprüche bestehen. Deshalb kein Bargeld. Auf die Intervention der Beistände, das in Notsituationen sofort
zu helfen ist und das für sie noch der alte Bescheid gilt, da zwar alles abgeschickt, aber bei den Grusi-S Empfängern noch nicht angekommen ist, reagierte sie überhaupt nicht. Sie beharrte weiter
auf einem Neuantrag. Letztendlich wollte sie alles abwürgen, indem sie mit dem Satz „Wir diskutieren nicht weiter", also mit „Basta" die Sache beenden wollte. Die Beistände verlangten dann, dass
der Vorgesetzte geholt werde, da mit ihr nichts zu regeln ist. Die Mitarbeiterin sagte nur kurz nein und stellte daraufhin jegliche Kommunikation ein. Da niemand mehr mit uns sprach bedankten wir
uns noch kurz für die angebotenen Sitzplätze und verließen den Raum in Richtung Geschäftsleitung.
Der stellvertretende Geschäftsführer empfing uns und bot auch einen Sitzplatz an. Zuerst beschwerten wir uns über die Unfreundlichkeit seiner Mitarbeiterin. Die lapidare Antwort „Das wird schon
seine Gründe haben". Um es kurz zu machen, er war auch der Meinung, dass hier keine Barauszahlung in Frage käme und alles mit einem Neuantrag geregelt werden müsse. Die Mietzahlung ist sowieso
kein Problem, es passiere ja nichts, wenn man mal die Miete nicht zahle und sie schon richtig entscheiden würden. Wenn es demjenigen nicht passt, dann gibt es immer noch das Gericht das dann
entscheiden kann, so seine Aussagen. Bei der Argumentation gegen die Barauszahlung wurden die abstrusesten Dinge ins Spiel gebracht, die eigentlich mit der Notlage nichts zu tun hatten. Auch als
noch ein Teamleiter hinzu gerufen wurde klärte sich die Sache nicht. Im Gegenteil, dieser bot einen Lebensmittelgutschein an, der ja wunderbar zum begleichen der Miete einsetzbar ist. Ständig
wurde die Schuld dem Hilfeempfänger in die Schuhe geschoben und von der eigenen Unfähigkeit abgelenkt. Als dem Teamleiter die Argumente ausgingen beschuldigte er die Frau, dass er noch Tausende
von ihr bekäme und sie hier Geld verlangen würden. Wenn man das richtig interpretiert, ist es eine Unverschämtheit, seinen gesetzlichen Anspruch auf zustehende Leistungen durchzusetzen.
Letztendlich blieb nur ein Eilantrag bei Gericht, aber damit ist die Kasse trotzdem leer. Selbstverständlich wurde auch noch eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt, mit dem
Bewusstsein, dass die Justiz der Herrschenden hier nicht einschreitet.
Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass die Betroffenen endlich selbst die eigenen Interessen in die Hand nehmen und in Zukunft solche Übergriffe auf die Menschenwürde verhindern.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Zum Wochenbericht 11. Kalenderwoche, aus dem ich mich vollkommen heraushalten wollte. Ich kann es aber nicht, denn diese Behandlung durch die Mitarbeiterin der ARGE Zwickau Stadt gegenüber den Leistungsempfängern und den Beiständen war so krass, dass es mir teilweise die Sprache verschlagen hat. Eine Begrüßung gibt es nicht, der Hilfesuchende steht im Raum herum, genau wie die Beistände, es gibt Stühle aber die sind vielleicht Schonvermögen denn zum Sitzen sind die nicht. Die Mitarbeiterin mit dem Gesichtsausdruck, schon wieder solche die nur was durchsetzen wollen, heute nicht mit mir. So macht man eben irgendwelche Aussagen, bei Nachfrage auf einen schriftlichen Beweis wird dann nervös mit Wut im Gesicht gesucht aber die Beweise sind nicht da, wie das Beispiel nur 1 Beistand, das haben sie schriftlich, die Post an sie ist raus, die Mitarbeiterin kann es nicht belegen und wenn es Ihr zu viel wird, redet sie einfach nicht mehr mit den Kunden. Der Hilfesuchende wird stehen gelassen, nicht mehr beachtet es wird der Dienst am Kunden verweigert. Der Grund des ganzen Gehabe der ARGE-Mitarbeiterin war nur die Frage, ich bekomme seit Mitte Februar keine Leistung, wo bekomme ich Geld her? Was macht die ARGE im Fall einer Verweigerung, die verhängt den fragwürdigen § 31 SGB II u. das heißt dann Leistungskürzung. Was machen wir mit solchen Verweigerern, weiterhin unter deren Pantoffel stehen oder tun wir etwas? Hart ist dann auch noch die Einstellung der Geschäftsleitung, es ist noch nicht allzu lang her, da dachte ich noch mit dem stellvertretenden Geschäftsführer ist ein Gespräch im Sinne der Leistungsempfänger möglich, Irrtum, er hat eine schlechte Wendung genommen, warum ist auch fragwürdig, der Geschäftsführung und eines aus der Fassung geratenen Teamleiters, war die Frage, bekomme ich eine Barauszahlung, anscheinend zu Fordernd, denn es wurde NEIN gesagt. Da sind falsche Informationen an den Hilfesuchenden gegangen, es wurde ihm vermittelt, bei abmelden aus ALG I, ist ein neuer Antrag ist nicht nötig, sie werden hier schon geführt, ja und nun, geführt vielleicht aber eben in die Irre und Bargeldlos. Denn eine Notlage ist bei der ARGE nicht zu sehen, wenn kein Geld da ist, man verweigert sich, es gibt kein Bares.
Wenn Sie einen Anspruch auf eine Sozialleistung haben und die Behörde für die Berechnung zu lange braucht, haben Sie einen Anspruch auf einen Vorschuss. Die Behörde "hat Vorschüsse.....zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt". (§ 42 Abs. 1 S.2 SGB I)
M.M. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






