Einer der drei Kläger, die sich mit einer Klage gegen Hartz IV bis zum Bundesverfassungsgericht durchgekämpft haben, ist Thomas Kallay mit seiner Familie.
Das was er gemeinsam mit den beiden anderen Kläger-Familien erreicht hat ist schon bemerkenswert. Die Bundesregierung wurde „ab gewatscht", und gleichzeitig aufgefordert die Menschenwürde laut
dem Deutschen Grundgesetz zu respektieren und achten. Außerdem müssen die Berechnungen für den Regelsatz transparenter dargestellt werden, damit alle nachvollziehen können, wie sich der
Regelsatz, errechnet aus der EVS von 2008, zusammensetzt.
Viele gratulierten der Familie Kallay zu diesem Erfolg, und auch wir, Gegenwind e.V., schließen uns diesen Glückwünschen an. Wir alle, also die größte Familie Deutschlands, die
Hartz-IV-Empfänger, danken ihm, seiner Familie und den weiteren zwei Familien für den nervenaufreibenden „Krieg" mit den Sozialgerichten, sowie mit den ARGEn.
Jetzt, 4 Wochen nach dem Urteil, holt ihn allerdings der Alltag wieder ein. Durch das Urteil vom BVerfG wurde seine Klage wieder an das LSG Hessen (Darmstadt) zur Wiederaufnahme verwiesen.
Allerdings wird das ganze Verfahren jetzt noch haariger, denn auf Grund des Urteils vom 09.02.2010 durch das BVerfG sieht das LSG keine Chance mehr auf einen Erfolg, und hat die Zusage der
Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Diese Hilfe ist aber enorm wichtig, denn nach diesem Urteil wollte die Familie Kallay vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um hier endlich Klarheit über die
Höhe der Regelsätze zu erreichen.
Inzwischen wurden die Richter im 6. Senat des LSG Hessen ausgetauscht. Warum und weshalb weiß kein Mensch. Die neuen Richter, so Kallay, wollen das Verfahren „in den Tod" treiben. Der damalige
Vorsitzende Richter, Dr. Jürgen Borchert, gratulierte Thomas Kallay in Karlsruhe zu seinem Erfolg. Er hat in der Sozialpolitik, und in der Historie des Bundesverfassungsgerichts Geschichte
geschrieben.
Es wäre schade, wenn der Kampf um die soziale Gerechtigkeit jetzt abbrechen würde. Thomas Kallay und die beiden anderen Klägerfamilien müssen, auch wenn es noch so schwer ist, weiterkämpfen.
Selbst dann, wenn das Urteil vom 09.02.2010 letztendlich nur „Wischi-Waschi" laut Kallay ist, so sind doch etliche Punkte als Sieg gegen den Gesetzgeber zu bewerten. Der Mehrbedarfskatalog, die
Transparenz der Berechnungen gehören ebenso dazu, wie noch viele andere Dinge.
Aber, so Kallay, kommt er inzwischen immer mehr zu der Auffassung, dass hier die Politik erheblich am Urteil „mitgewirkt" hat.
Sollte für diese Vermutung irgendwann der Beweis erbracht werden, dann müssen sich aber etliche Politiker warm anziehen. Die Justiz muss frei sein von Korruption und Beeinflussung von außen. Es
kann nicht angehen, dass der höchste Wächter und Beschützer der Demokratie und Freiheit, das BVerfG, sich von der Politik beeinflussen lässt.
Die Familie Kallay, die nach ihrem Höhenflug jetzt doch wieder hart auf dem Boden der Realität aufgeschlagen ist, wird nun den Schikanen ihrer zuständigen ARGE ausgesetzt. Die bisherigen
Schikanen, so Kallay, werden jetzt noch weiter verschärft. Für die ARGE sind er und seine Familie ein „Dorn im Auge". Um seine Aktivitäten im Kampf für eine gerechtere Zukunft der
Hartz-IV-Empfänger einzuschränken, versucht die ARGE ihn und seine Frau in den modernen Sklavenhandel (1-Euro-Job) verstärkt zu integrieren. Damit nimmt man Beiden die notwendige Zeit sich weiter
gegen die Armut per Gesetzt, also gegen das Hartz-IV-Gesetz, zu kämpfen. Weitere Repressalien werden wohl folgen.
Allerdings, und Herr Kallay soll mir diesen Satz verzeihen, ist er auf dem Boden der Tatsachen ange-
langt. Er will sich jetzt verstärkt dem Kampf auf der Straße anschließen, und in naher Zukunft erstmals an einer Demonstration gegen Hartz IV mitmachen. Dies ist wohl ein sehr schwerer Weg, aber
es scheint nur so zu gehen.
Das Wichtigste dabei ist, dass noch viel mehr Menschen, so wie jetzt die Familie Kallay, sich dem Protest auf der Straße anschließen. Wir sind eine starke Gemeinschaft von insgesamt inzwischen
fast 10 Mio. Menschen, die durch das Hartz-IV-Gesetz in die Armut katapultiert wurden.
Wir leben, wenn wir das Existenzminimum annehmen, dass im letzten Jahr als „pfändungsfrei" für einen Single-Haushalt vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, bereits mit Hartz IV weit darunter.
Als pfändungsfrei gilt für Singles ein Betrag von 985,15 Euro. Verglichen mit dem Hartz-IV-Regelsatz, zuzüglich Kosten für Unterkunft eines Single in Zwickau, in Höhe von 639 Euro, ergibt dies
eine Unterdeckung von rund 346 Euro.
Also 346 Euro die ein Mensch als Schuldner zum Leben behalten darf. Ein Sozialgeldempfänger muss aber mit einem Betrag von nur 639 Euro auskommen.
Ist das gerecht???
Für diese Gerechtigkeit und für ein menschenwürdiges Leben müssen wir A L L E auf die Straße gehen um in der Öffentlichkeit dafür zu kämpfen. Wir alle wollen ja auch arbeiten, aber die Regierung
ist nicht im Stande uns mit den nötigen 6 Mio. Jobs zu versorgen. Stattdessen kommen solche Leute wie Westerwelle und Konsorten, und sagen wir A L L E sind Sozialschmarotzer, und schädigen den
Staat und die, die die Steuern zahlen. Solche Unverschämtheiten brauchen wir uns nicht gefallen lassen.
Also raus auf die Straße um für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen. Aber auch dafür zu kämpfen, dass die, die den Staat durch ihre Steuerhinterziehungen um Milliarden bringen, dafür hart
bestraft werden. Das sind eigentlich die Schmarotzer, denn diese Menschen lügen und betrügen in großem Stil.
Liebe Familie Kallay, seien Sie sicher, dass wir mit Ihnen fühlen, und uns mit Ihnen solidarisch erklären!!!
Weg mit Hartz IV - das Volk sind wir!!!
Hans-Jürgen Reglitzki
Kommentare: 3
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#1
Es ist sehr traurig ,wie die Familien Kallay leiden muss.
Gestern um 16h00 habe ich die Doku-Soap "Mitten im Leben !" vom RTL gesehen.Ich musste ganze Zeit über Schicksal einer Hartz-IV-Familien weinen, die von der ARGE schikaniert wurde. -
#2
"Als pfändungsfrei gilt für Singles ein Betrag von 985,15 €. Verglichen mit dem Hartz-IV-Regelsatz, zuzüglich Kosten für Unterkunft eines Single in Zwickau, in Höhe von 639 €, ergibt dies eine Unterdeckung von rund 346 €.
Nicht mehr lange, die Justitzministerkonferenz der Länder beabsichtigt in eine Initiative den Pfändungsfreibetrag nach ZPO dem Sozialhilfesatz anzupassen. Dann ist diese Ungerechtigkeit beseitigt.
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#3
Es ist doch glatter Hohn , wie sich die Fam. Kallay aufführt. 1€ Job heisst ja wohl in diesem Fall zusätzlich zum Hartz IV dazu. Es gibt doch auch tatsächlich Menschen die gehen für wenig Geld arbeite, nur damit sie nicht zur Hartz IV Stelle gehen müssen . Ich muss jeden Tag aufstehe und arbeieten , damit ich meine Miete bezahlen kann !!!! Fam. Kallay bekommt sie so bezahlt und jammert auch noch rum. Man bedenke doch auch mal in welchen Verhältnissen diese Familie lebt!!! Schöne große Wohnung , die sich nicht jeder lesten kann. Aber mit Hartz IV geht es ja wohl. Armes Deutschland!!!!!

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






