Di
16
Feb
2010
Eine kleine Geschichte über deutsches Rechtsbewußtsein
Quelle: Lingen / Ems - vermerkelt, verhartzt, verdammt
Ein Bankräuber muss sich vor Gericht für etliche Überfälle mit Waffeneinsatz verantworten. Der Richter befindet ihn in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilt ihn zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Da es sich um einen Wiederholungstäter handelt, ist Bewährung ausgeschlossen.
Doch der Angeklagte findet einen Weg, der Strafe zu entgehen. Er teilt dem Richter mit, dass er die Strafe nicht antreten könne, weil er noch einige weitere Überfälle geplant hat. Das überzeugt
den Richter natürlich und er lässt den Mann frei mit der Auflage, seine Überfälle innerhalb eines Jahres zu beenden.
So geschehen am 09. 02. 2010 in Karlsruhe. Dort wurde zwar erkannt, dass das Grundgesetz verletzt worden ist, aber die Täter dürfen ungestraft weiterhin gegen das Gesetz verstoßen.
Sagt der gesunde Menschenverstand nicht, dass eine Tat, sobald der oder die Täter bekannt sind, gesühnt werden muss und man verhindern muss, dass es erneut zu kriminellen Handlungen kommen kann? Der gesunde Menschenverstand ist vor einigen deutschen Gerichten wohl nicht mehr unbedingt zu erwarten.
Kommentare: 1
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#1
Tja!!!
So ist das eben mit dem Gesetz. Da wir in unserer Rechtsprechung nur Gummiparagraphen haben, die nach beiden Seiten dehnbar sind, so lange wird wohl der "kleine Mann" immer der Leittragende sein.
Es war wohl eine Ohrfeige, aber das breite Grinsen im Antlitz von Frau von der Leyen blieb. Ihr war wohl schon vorher bekannt wie das Urteil ausgehen kann. Das Schlimme daran ist jetzt diese unvorstellbare Diskussion, die der Aussenminister Westerwelle losgetreten hat.
Wir müssen uns über eines im klaren sein. Die, die ihn jetzt verurteilen und beschimpfen, werden hinterher seinen Allerwertesten knutschen, denn er hat das ausgesprochen, was die Anderen denken sich aber nicht getraut haben zu sagen.
Wir erinnern uns an das Ränkespiel zwischen Koch und Röttgen. Was andres ist das hier auch nicht. Nur der "heisse" Westerwelle wurde vorgeschoben um den Weg für die Regelsatzkürzung, oder das gekürzte Bürgergeld anzukurbeln! Nichts anderes steckt dahinter!!!!
Wir werden jetzt darauf vorbereitet, dass die Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden, und danach auch einen anderen Namen haben werden. Bürgergeld, oder Sozialgeld gemäß Lohnabstandsgebot, oder wie auch sonst.
Das ist der Anfang vom Ende.
Damit müssen wir uns befassen. Wir müssen verdammt noch mal ALLE auf die Strasse gehen, und gegen den Sozialabbau demonstrieren, aber auch gleichzeitig dafür demonstrieren, dass die Löhne angehoben werden müssen. In einem der reichsten Länder der Welt kann und darf es nicht sein, dass jemand 8 Stunden am Tag arbeitet, und einen Stundenlohn von vielleicht 5 bis 7 Euro, oder evtl. sogar noch weniger hat.
Klar, dass diese Leute dagegen sind, dass die Hartz-IV-Emfpänger ohne Arbeit mindestens das gleiche Geld haben, vielleicht sogar noch mehr. Also, Herr Westerwelle, Sie haben unsere Unterstützung in Hinsicht auf die Erhöhung der Mindestlöhne bzw. der Dumpinglöhne, die uns auf Grund der Agenda 2010 aufgedonnert wurden. Wir sind dagegen, ganz genau wie Sie, dass der Altkanzler, Gerhard Schröder, wie in seinem Vortrag in Davos weiterhin recht bekommt, sich rühmen zu können, die Bundesrepublik Deutschland zum Billiglohnland Nummer 1 in Europa gemacht zu haben. Das kann und darf nicht sein, denn das ist Betrug an der Menscheit, am deutschen Volk, und an der Sozialpolitik. Das ist Menschenverachtend und kommt nahe an die Sklaverei. Nur das hier die Sklaven, wenn sie aufmucken durch die Sanktionen noch tiefer in die Sklaverei hineinrutschen.
Also für 12,50 Euro/Stundenlohn als Mindestlohn, oder mehr, für ALLE. Damit besteht wenigstens die geringe Hoffnung auf ein menschenwürdiges Leben.
Aber wie wird es weitergehen, auch mit der Stuersünder CD? Wird sie gekauft, oder gelingt den Schweizern die Erpressung, und der Kauf findet nicht statt? Jetzt, wo sich so viele Stuersünder selbst angezeigt haben, können die Politiker, die scheinheilig auch ihre Gelder wahrscheinlich, so einige Schweizer Regierungsteilnehmer und Banker, auf Nummernkonten in der Schweiz am Fiskus vorbei angelegt haben, auf die CD verzichten. Mit diesem Punkt kommen wir dann wieder zum Artkel zurück. Die müssen die CD "noch nicht kaufen", denn es haben noch nicht alle ihrer Gelder in vollem Umfang in die die Schweiz transferiert.
Hans-Jürgen Reglitzki
Molbergen, den 17.02.2010 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






