Sa

13

Feb

2010

Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß

Unter dieser Überschrift hat Rainer Roth auf Tacheles einen Beitrag zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geschrieben. Unter dieser Adresse kann man ihn nachlesen.

Diesem Beitrag kann ich mich nur vollständig anschließen. Es ist nicht beabsichtigt, die Lebenssituation von großen Teilen der Bevölkerung zu verbessern. Im Gegenteil, es ist gewollt und wird auch nicht vom obersten deutschen Gericht, geschweige denn von einem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wohin die Regelsatzkläger eventuell gehen wollen, anders entschieden werden. Wer denkt, dass das Problem Armut in Deutschland und Hartz IV im Gerichtssaal zu Fall gebracht werden kann, ist ein Träumer. An den entscheidenden Schaltstellen in der Judikative sitzen von den Mächtigen dorthin beorderte „Leistungsträger".
Es wird weiter gemacht wie bisher. Der schleichende Prozess der Verarmung und Verelendung, die Missachtung jedweder Menschenrechte wird weitergehen. Und da alles schleichend passiert, wird es auch von den Menschen hingenommen. Jede Sauerei wird einmal zur Normalität wenn sie nur lange genug existiert. Denn was regt sich denn, außer das von jedem Betroffenen geschimpft wird. Nur schimpfen hat noch nie etwas verbessert. Die Gegenwehr der aktiven Erwerbsloseninitiativen wird an der Situation auch nichts ändern. Es sind einfach zu wenige und der Erfolg der zweifelsfrei dort errungen wird, wird von den vielen Vereinen die sogenannte Arbeitsgelegenheiten bereitstellen und möglichst noch Tafeln betreiben konterkariert. Dabei würdige ich das Engagement dieser Leute schon, sie opfern sich teilweise sehr für ihre Sache auf, aber es dient eben der falschen Seite, es hilft in meinen Augen mit, die Verhältnisse zu zementieren. Es ist wie mit der Arbeitslosigkeit. Es werden die Arbeitslosen bekämpft und nicht die Arbeitslosigkeit und anstatt so viel Energie in die teilweise Linderung der Armut zu stecken sollte lieber diese Energie in die Bekämpfung der Armut und deren Verursacher gesteckt werden.

Gerade eben habe ich bei gegen-hartz.de gelesen, dass der Bundesrat sich damit beschäftigt hat, die Zugangsvoraussetzungen zu den Sozialgerichten zu verschärfen. Beobachtet man die ganzen Aktivitäten und die massive und übelste Hetze diverser, sich für Politiker haltenden Personen, wird schnell klar was auf uns zukommt. Und da in der Politik alle sehr gute Schauspieler sind, kann man die Distanzierung zu den verbalen Entgleisungen getrost vergessen.
Der Spielraum, sich zu wehren, wird immer mehr eingeschränkt werden und es wird immer schwieriger werden, von immer weiter „unten" effektive Gegenwehr zu entwickeln.

 

A.Pianski

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Kommentare: 2

  • #1

    Hans Bujahn (Sonntag, 14 Februar 2010 13:49)

    Dazu in der heutigen F.A.Z ein Interview mit dem Präsidenten des BVerfG Papier: „Von einer Neubestimmung des Sozialstaats keine Rede“. http://tinyurl.com/yzcfyuo

    Zu dem Beitrag bei - gegen-hartz.de - folgendes: Keine Änderungen für Sozialleistungsempfänger.
    Der Justizminister betont, dass sich für Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII keine Änderungen ergeben würden. Wer mit seinem Einkommen das Existenzminimum nicht überschreite, werde auch künftig nicht zur Zahlung von Prozesskosten herangezogen. Der federführend von Niedersachsen und Baden-Württemberg erarbeitete Gesetzentwurf war bereits 2006 in den Bundestag eingebracht, aber dort nicht mehr abschließend beraten worden. http://tinyurl.com/ybna4um und http://tinyurl.com/y9vgkm2
    Dazu die Drucksache 37/10, die auf die Drucksache 250/06 verweist. http://tinyurl.com/yb2pm26

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Mittwoch, 17 Februar 2010 20:21)

    Wie geht es weiter? Haben die Kläger von Karlsruhe den Mut auch den Weg zum europäischen Gerichtshof zu beschreiten? Das wäre die logische Konsiquenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn es wurde geklagt, dass die die Regelsätze zu niedrig sind.
    Darüber hat das Gericht nicht entschieden!!!! Also auf zum nächsten Schritt Herr Kalley!?!

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